Privatverkauf, käufer will geld zurück?
Hallo,
Ich habe einen Roller privat verkauft, der käufer wusste das der Roller nicht anspringt und das etwas defekt ist, wir als Verkäufer aber nicht genau wussten was genau defekt ist. Er hat sich den Roller auch angeschaut und auch versucht zu starten.
Kaufvertrag wurde gemacht.
Nun möchte er den Roller zurück geben und das geld zurück haben.
Müssen wir den Roller zurück nehmen und dem käufer das geld zurück geben?
5 Antworten
Ein privater Rollerverkauf ist nicht wie ein Geschäft mit Amazon. Wenn Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde und am besten sogar der Mangel schriftlich erfasst wurde, kannst Du Dich zurücklehnen und lächeln.
Dass er das wünscht, ist verständlich, nur hat er keinen Anspruch darauf. Er hat wissentlich einen nicht fahrbereiten Roller gekauft und genau das hattest du auch angeboten; einen nicht fahrbereiten Roller.
Das müsste im Kaufvertrag geregelt sein
Kommt darauf an, was im Kaufvertrag steht.
Habt ihr im vertag die Rückgabe ausgeschlossen und due Mängel aufgelistet ?
Der Mangel ist dort aufgelistet und wegen rückgabe steht dort nichts, da es ein ausgedruckter Kaufvertrag von Adac ist