Roller Verkauf ohne Versicherung Übernahme. Muss der Käufer auch alle Daten beim VGH Kaufvertrag ausfüllen?
Hallo,
Folgendes ich werde meinen Roller verkaufen. Und der Roller wird abgemeldet. Der Käufer kauft denn Roller aber wird das Kennzeichen bzw. Versicherung nicht übernehmen. Nun habe ich ein Formular von der VGH . Ich habe angekreuzt das die Versicherung nicht übernommen wird und das Kennzeichen bei mir ist. Nun zu meiner Frage: Müssen die Daten: Name des Erwerbers, Anschrift des Erwerbers & Geb-Datum des Erwerbers vom Käufer ausgefüllt werden? Oder reicht es wenn ich die Zeile ausfülle: Name des Verkäufers und Fahrzeug wurde verkauft am: xxxxxx . Reicht dies für für ne Abmeldung aus. Oder Muss der Käufer trotz keiner Versicherung übernahme trotzdem mit ausfüllen???
3 Antworten
Was heißt abgemeldet? Zugelassen bzw abgemeldet werden Fahrzeuge die Zulassungspflichtig sind. Bei einem 50er Roller ist das nicht der Fall. Da nimmt man das Schildchen ab oder auch nicht und das war´s. Außerdem kann der Käufer auch das Schildchen mit übernehmen. An ein anderes Fahrzeug darfst das ohnehin nicht dran machen!
Der Käufer kauft denn Roller aber wird das Kennzeichen bzw. Versicherung nicht übernehmen.
Wie soll das gehen? Lies mal, was in deinem Versicherungsvertrag unter Punkt G.7 steht.
Nein, Du bist der Vertragspartner der VGH, nicht der Käufer. Somit trägst Du die Daten ein und gut ist.
Die Zulassungstelle informiert den Zoll und die Versicherung über die Stillegung, wenn sie denn überhaupt geöffnet hat.
Bei uns sind derzeit noch für Wochen alle geschlossen!
Ist es aber ein "Mopedschildchen" für 36 EUR/Jahr oder so, geht ja die Versicherung gemäß dem KBA auf den Käufer über.