Defekte ps5?

Emeilio  28.08.2024, 11:16

Meinst du mit geöffnet den Karton oder wurde die PS5 auseinander gebaut?

Leidermathe 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 11:17

Laut dem Käufer wurde angeblich die console schonmal geöffnet…

3 Antworten

Für die meisten Käufe gibt es die eBay-Geld-zurück-Garantie. Das heißt leider, dass er die PS5 zurückgeben kann, wenn sie nicht wie beschrieben angekommen ist und du ihm das Geld erstatten musst. Das gilt sogar, wenn vereinbart war, dass du keine Rücksendungen akzeptierst.

Eine Ausnahme sollte es aber sein, wenn er schon an der PS5 rumgebastelt hat.

Als Verboten gilt:
Der Käufer nutzt oder beschädigt einen Artikel und gibt ihn dann zurück.

Quelle: Rückgabe eines Artikels gegen eine Rückerstattung | eBay

Ehrliche Artikelbeschreibung: Wenn du die PS5 als "defekt" verkauft hast, hast du eine Pflicht, den Zustand der Konsole so genau wie möglich zu beschreiben. Wenn du nicht wusstest, dass die PS5 geöffnet war, hast du sie möglicherweise nicht absichtlich falsch beschrieben. Aber aus Sicht des Käufers könnte das Fehlen dieser Information als "versteckter Mangel" gelten.

Recht auf Rückgabe oder Minderung: Ein Käufer hat in der Regel das Recht, sein Geld zurückzuverlangen oder den Preis zu mindern, wenn die Ware nicht dem entspricht, was im Verkaufsangebot beschrieben wurde. Wenn die Tatsache, dass die PS5 bereits geöffnet wurde, für den Käufer wesentlich ist (z. B. weil er sie in einem bestimmten Zustand erwartet hat), könnte er berechtigt sein, sein Geld zurückzufordern.

Unterscheidung zwischen Privatverkauf und gewerblichem Verkauf: Wenn du die PS5 privat verkauft hast, gelten andere Regeln als bei einem gewerblichen Verkauf. Bei einem Privatverkauf kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden, was bedeutet, dass der Käufer weniger Rechte hat. Allerdings muss ein solcher Ausschluss klar und deutlich im Verkaufsangebot stehen.

Arglistige Täuschung: Wenn du nichts von der Öffnung wusstest und dies auch nicht erwähnt hast, liegt keine arglistige Täuschung vor. Dennoch könnte der Käufer argumentieren, dass ein Mangel besteht, da die PS5 nicht wie beschrieben ist.

Fazit: Ob der Käufer tatsächlich ein Recht auf Rückgabe hat, hängt von den genauen Umständen des Verkaufs ab, insbesondere davon, wie der Artikel beschrieben wurde und ob eine Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Es könnte ratsam sein, die Angelegenheit mit dem Käufer zu klären und ggf. eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Meine Frage ist eher, woher du die Playstation 5 hast. Hast du sie selbst im Handel gekauft? Dann ist es unwahrscheinlich, dass sie schonmal geöffnet war. So könnte es also sein, das er sie geöffnet hat, gemerkt hat, das er sie nicht reparieren kann, und jetzt sein Geld zurückmöchte.

Oder hast du sie selbst gebraucht von irgendwo her? Dann hättest du das tatsächlich mal prüfen müssen


Leidermathe 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 12:24

sie war gebraucht ja…. Aber wie hätte ich das prüfen sollen? Von Susen ist kein Siegel, also muss er es dann doch gewesen sein?! Weil ich hatte nichts geöffnet

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