Privatverkauf gefälschte Ware?

5 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt

Die AGB von Kleinanzeigen sind eindeutig. Die untersagen den Verkauf von Fälschungen auf der Plattform

https://themen.kleinanzeigen.de/policy/?utm_source=google&utm_medium=organic&utm_campaign=themen#unzulaessig

Als Verkäufer musst Du Dich vor dem Einstellen eines Artikels vergewissern das der angebotene Artikel original ist.

Der Käufer kann seine Rechte (Originalware liefern oder geldlicher Ersatz) aus dem geschlossenen Kaufvertrag auch auf zivilrechtlichen Weg einfordern.

https://www.diebayerische.de/ratgeber/plagiat-onlinekauf-was-tun/

Der Verkäufer selbst besteht darauf, dass er das nicht wusste

Das ist sein Problem.

Wenn er dir Kopfhörer einer bestimmten Marke verkauft hat und das sind Fälschungen, ist er in der Pflicht.

Es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft.

Um wieviel Geld gehts denn überhaupt?

Für Peanuts hätte ich nicht den Nerv für den großen juristischen Aufriß.

Unwissen schützt hier vor Strafe nicht. Ist total irrelevant ob der Verkäufer es wusste oder nicht - er müsste die Kopfhörer zurücknehmen und dir das Geld erstatten. Auch 6 Monate später wenns erst jetzt rausgekommen ist.

Aber Recht haben und Recht bekommen sind halt auch zwei Paar Schuhe...ich schätze eher nicht, dass es sich lohnt hierfür wirklich einen Anwalt zu bemühen (mit einer Anzeige kriegst du ja kein Geld zurück)

Das erste Problem: eBay Kleinanzeigen gibt es nicht. Auch nicht vor einem halben Jahr.

Und ein halbes Jahr später wird es schwer sein zu beweisen, das es diese Kopfhörer sind, die du bei dem genaust hast. :)

Das nächste mal einfach beim offiziellen und legalen Händler kaufen.


BieneMaya151 
Beitragsersteller
 15.04.2025, 18:44

Und inwiefern wäre das denn nicht legal, wenn ich gebrauchte Kopfhörer kaufe, im Glauben, dass ich ein Original erhalte?

BieneMaya151 
Beitragsersteller
 15.04.2025, 18:42

Das hat die Person ja überhaupt nicht geleugnet, dass das die selben sind. Gehen wir jetzt mal davon aus, das man das nachweisen kann: wie wäre die Rechtslage? Ich würde einfach nur gerne wissen, ob das wirklich so ist wie er sagt.

chanfan  15.04.2025, 18:45
@BieneMaya151

Sorry,aber du bist irgendwie unglaubwürdig. Suche dir einen Rechtsbeistand und kläre das mit dem. :)

BieneMaya151 
Beitragsersteller
 15.04.2025, 18:47
@chanfan

Unglaubwürdig, weil ich mir Rat einhole? Ich finde das ziemlich weit hergeholt. Das waren gute Plagiate mit gefälschter Seriennummer etc., die erst einem Experten bei genauerem Hinsehen letztendlich aufgefallen sind.

Nicht das es bedeutend wäre, was jetzt letztendlich die persönliche Meinung ist aber warum soll ich den sonst auf Gutefrage.net Rat suchen?

erst nach knapp 6 Monaten ... gemerkt

Würde ich als Lehrgeld abhaken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kaufm. Bildung und jahrelange Erfahrung mit Verbrauchern.