Privatverkauf gefälschte Ware?
Hallo ihr Lieben,
ich habe mir auf Kleinanzeigen sehr gut gemachte gefälschte Kopfhörer gekauft, wobei ich erst nach knapp 6 Monaten durch gewisse Dinge gemerkt habe, dass diese nicht echt sind. Der Verkäufer selbst besteht darauf, dass er das nicht wusste. Er meint er hat sie selbst unter dem Glauben gekauft, dass sie echt sind, hat dafür aber auch keine Beweise mehr. Er meint nun, er müsste mir mein Geld nicht zurückgeben, da eben keine Täuschung vorliegt, da er selbst den Sachmangel nicht kannte.
Wie ist da die Rechtslage? Ich bin mir unsicher wegen der langen Zeitspanne aber kann das wirklich sein, dass er jetzt mein Geld behalten darf, obwohl er mir gefälschte Ware verkauft hat?
5 Antworten
Die AGB von Kleinanzeigen sind eindeutig. Die untersagen den Verkauf von Fälschungen auf der Plattform
Als Verkäufer musst Du Dich vor dem Einstellen eines Artikels vergewissern das der angebotene Artikel original ist.
Der Käufer kann seine Rechte (Originalware liefern oder geldlicher Ersatz) aus dem geschlossenen Kaufvertrag auch auf zivilrechtlichen Weg einfordern.
https://www.diebayerische.de/ratgeber/plagiat-onlinekauf-was-tun/
Der Verkäufer selbst besteht darauf, dass er das nicht wusste
Das ist sein Problem.
Wenn er dir Kopfhörer einer bestimmten Marke verkauft hat und das sind Fälschungen, ist er in der Pflicht.
Es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft.
Um wieviel Geld gehts denn überhaupt?
Für Peanuts hätte ich nicht den Nerv für den großen juristischen Aufriß.
Unwissen schützt hier vor Strafe nicht. Ist total irrelevant ob der Verkäufer es wusste oder nicht - er müsste die Kopfhörer zurücknehmen und dir das Geld erstatten. Auch 6 Monate später wenns erst jetzt rausgekommen ist.
Aber Recht haben und Recht bekommen sind halt auch zwei Paar Schuhe...ich schätze eher nicht, dass es sich lohnt hierfür wirklich einen Anwalt zu bemühen (mit einer Anzeige kriegst du ja kein Geld zurück)
Das erste Problem: eBay Kleinanzeigen gibt es nicht. Auch nicht vor einem halben Jahr.
Und ein halbes Jahr später wird es schwer sein zu beweisen, das es diese Kopfhörer sind, die du bei dem genaust hast. :)
Das nächste mal einfach beim offiziellen und legalen Händler kaufen.
Und inwiefern wäre das denn nicht legal, wenn ich gebrauchte Kopfhörer kaufe, im Glauben, dass ich ein Original erhalte?
Sorry,aber du bist irgendwie unglaubwürdig. Suche dir einen Rechtsbeistand und kläre das mit dem. :)
Unglaubwürdig, weil ich mir Rat einhole? Ich finde das ziemlich weit hergeholt. Das waren gute Plagiate mit gefälschter Seriennummer etc., die erst einem Experten bei genauerem Hinsehen letztendlich aufgefallen sind.
Nicht das es bedeutend wäre, was jetzt letztendlich die persönliche Meinung ist aber warum soll ich den sonst auf Gutefrage.net Rat suchen?
erst nach knapp 6 Monaten ... gemerkt
Würde ich als Lehrgeld abhaken.
Das hat die Person ja überhaupt nicht geleugnet, dass das die selben sind. Gehen wir jetzt mal davon aus, das man das nachweisen kann: wie wäre die Rechtslage? Ich würde einfach nur gerne wissen, ob das wirklich so ist wie er sagt.