Privat Verkauf, wer haftet für versicherte Pakete DHL?

4 Antworten

du bist zu nichts verpflichtet. Durch die Nachforschung sollte sich das bald klären. Mein 2kg Paket von Köln nach Bonn (relativ kurze Strecke) ging 3 Wochen verloren bevor es ankam


Jilxlian 
Beitragsersteller
 13.12.2024, 11:11

Vielen Dank für deine schnelle Hilfe. Angenommen mir wird das Geld von DHL erstattet weil das Paket nicht gefunden wird, könnte ich ihm diesen Betrag dann zukommen lassen als Erstattung bzw. Ist das dann seitens von mir ein Muss?🤔 würde dies natürlich dann tun. Der andere Empfänger hat die Nachforschung ja schon für sich selber beantragt und würde den Betrag direkt erstattet kriegen auf sein Konto. Der andere war der Meinung NUR ICH kann das machen und ich muss schauen wo sein Paket bleibt.. obwohl er auch die Sendungsnummer hat

Wer haftet bei Privatverkauf, wenn das Paket nicht ankommt?

Rechtliche Informationen für private Verkäufer

Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs. 1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers.

Dieser Gesetzestext stammt übrigens sogar von Ebay...

Also nichts zahlen, das ist sein Problem !!!!!!!!!!


Jilxlian 
Beitragsersteller
 13.12.2024, 11:18

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

Ich habe die Frage schon bereits hier gestellt, aber angenommen das Geld wird mir von DHL erstattet, muss ich ihm den Betrag dann zukommen lassen? Weil es kommt ja dann auf mein Konto. Würde dies natürlich tun, aber da ich davon auch keine Ahnung habe wollte ich einfach direkt in einem auch diese Frage mal in die Runde werfen. Die Nachforschung sollte ich beantragen, obwohl er auch die Sendungsnummer hat und es selber hätte tun können, er hat darauf bestanden das seitens von mir alles kommt. Der andere Empfänger hatte dies selber beantragt und mit ihm habe ich auch gar keine Probleme, da hatte die liebe Frau am Telefon von DhL auch nichts zu bemängeln gehabt das er die Froschung selber in die Wege geleitet hat

Nein bist zu gar nichts mehr verpflichtet. Du hast die Sendungsnummer als Nachweis und für alles Andere kannst du nichts


Jilxlian 
Beitragsersteller
 13.12.2024, 11:18

Vielen Dank für die Hilfe!

Wenn Du von DHL den Warenwert erstattet bekommst, hat der Käufer selbstverständlich Anspruch auf den Warenwert, denn Du wurdest ja schon vom Käufer bezahlt.

Könnte nur dann ein Problem geben, wenn er mit Käuferschutz gezahlt hat, und sein Geld schon von denen zurück bekommt.