Privat Auto kauf?

7 Antworten

Hallo Hauff,

sofern du nicht beweisen kannst, dass der Mangel bereits vor Kauf bestand und vom Verkäufer arglistig verschwiegen wurde, wird der Verkäufer nichts zahlen müssen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Von Experte Smartass67 bestätigt

Nein, aussichtslos. Es gilt "gekauft wie gesehen" außer, es ist explizit etwas Anderes im Kaufvertrag vereinbart.

Woher ich das weiß:Hobby – MTB Downhiller & Autoliebhaber im Sport/Luxus Segment.

Ohne genau zu wissen, was jetzt die Ursache für das Rasseln der Steuerkette ist, kann man nicht genau sagen, ob gegenüber dem Vorbesitzer eine Sachmängelhaftung besteht. Gestaltet sich der Schaden derart, das er bereits längere Zeit besteht, und somit vor dem Kauf bestand, könnte man vielleicht auf arglistige Täuschung schliessen. Handelt es sich aber um einen plötzlich aiufgetretenen Defekt, z.b. Steuerkettenspanner oder einen Gleitschienenbruch, ist das einfach nur Pech. Du wirst den Werkstatttermin abwarten müssen.

Dazu müsstest du einen Nachweis bringen, dass das Problem schon vorher bestanden hat und er das Problem absichtlich unter den Teppich gekehrt hat.

Das ist eher ein Ding der Unmöglichkeit

Nö, selber schuld wenn du dich auf Ausschluss der Gewährleistung einlässt.