Polizeiliche Vorladung Zeugenaussage?
Hallo an alle :)
ich habe letztens einen Brief bekommen, dass ich als Zeuge zur Polizeidienststelle geben werde. Anlass sei Diebstahl einer Warensendung (Mobiltelefon).
Auf was muss ich mich einstellen? Werde ich verdächtig? Denn ich kann mir absolut nicht erklären, wieso ich diese Vorladung erhalten haben, zum Zeitpunkt war ich mit hoher Wahrscheinlichkeit Zuhause (kann mich nicht mehr an den Tag erinnern, weil es schon im März war, aber es War unter der Woche abends und da bin ich immer Zuhause).
Kann mir jemand helfen, denn bisschen Angst habe ich dennoch, dass ich vorgeladen wurde...
4 Antworten
entweder im breif steht zeuge oder beschuldigter, du kannst i beiden fällen die vorladung bzw. die Aussage ablehnen und von deinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen.
aber es War unter der Woche abends und da bin ich immer Zuhause
Eine Warensendung könnte im Hausflur hinterlegt worden und gestohlen worden sein. Sowas findet zu Hause statt :-)
Als Zeuge bist du kein Beschuldigter. Hingehen mußt du. Vielleicht kannst du ja zur Aufklärung des Diebstahls beitragen.
Wenn Du diesen Diebstahl begangen hast dann kann das schon passieren
Wer hat das Mobiltelefon gestohlen Du oder jemand anders?
Also ich hab es definitiv nicht gestohlen, das wüsste ich... aber Tatzeit war gegen halb 9 abends und da kommt ja auch keine Post mehr, ein Paket wurde auch nicht hinterlegt und wenn ein hinterlegtes Paket gestohlen worden wäre, würde mich interessieren wie die Polizei auf mich kommt und nicht auf meine Familie, bei der ich noch wohne
Du wurdest nur als Zeuge geladen und nicht als Beschuldigter.
also mach dir da mal keine Sorgen
Eigentlich muss der Vernehmende den Befragten darauf hinweisen, dass er im Moment zum Beschuldigten wird und dass er Rechte hat. Aber der Vernehmende hat auch den Auftrag, einen Tatbestand aufzuklären. Daher kann sich der Hinweis verzögern 😎
Als Zeuge kann man die Aussage nicht verweigern. Man muss nur nichts sagen wodurch man sich selbst belasten würde.
Aussage verweigern geht nur als Beschuldigter und da sollte man auch unbedingt von diesem recht Gebrauch machen.