Lügen bei polizeilicher Vorladung?
Nehmen wir an, eine Person ist als Tatverdächtig eingestuft und wird zur Aussage bei der Polizei schriftlich vorgeladen. Dort lügt diese Person über den ihr vorgeworfenen Tatverdacht, daß sich "die Balken biegen". Die einzigsten Angaben, die dabei der Wahrheit entsprechen, sind die Personalien anhand des vorgelegten Personalausweises. Was kann der Person passieren, wenn sich im Nachhinein herausstellt, daß die Aussagen frei erfunden bzw. gelogen sind?
13 Antworten
Verhärtete Strafmaß durch versuchte Irreführung der Beamten.
Am besten einfach Personalien nennen, sagen das man die Aussage verweigert und einen Anwalt fordern.
Gut, dann sehe ich mich als korrigiert.
Die von mir vorgeschlagene Methode wurde mir von einem Jurastudenten empfohlen also wird das wohl sicherlich bessere Aussichten haben als zu lügen. Das kann der Anwalt bestimmt sowieso besser als man selbst.
Natürlich ist es schlauer nichts zu sagen und sich einen Anwalt zu nehmen^^
Aber das lügen an sich ist nicht verboten in einer Beschuldigtenvernehmung.
Verhärtete Strafmaß durch versuchte Irreführung der Beamten.
Blödsinn. Es ist nicht verboten, Ermittlungsbeamte in die Irre zu führen. Und was nicht verboten ist, kann auch nicht zu einer (verschärften) Strafe führen.
Die Wahrheit kommt ohnehin raus, und die Bestrafung richtet sich nach dem Delikt
Die Wahrheit kommt ohnehin raus
Das wäre wirklich toll wenn das so wäre.
Dann gäbe es niemals falsche Gerichtsurteile.
Was kann der Person passieren, wenn sich im Nachhinein herausstellt, daß die Aussagen frei erfunden bzw. gelogen sind?
Die Person kann wegen der Tat wegen der Sie beschuldigt wurde verurteilt werden. Das Problem beim Lügen ist, das die Polizei nachweisen kann, das die Person bei der Aussage gelogen hat, was ein starkes Indiz für die Schuld der Person ist.
Ein weiteres Problem ist das die Person, sofern Sie in (U-)Haft kommt und sich später die Unschuld herausstellt, der Person eventuell die Haftentschädigung versagt werden kann, da Sie die Haft durch ihre Lügen mitverursacht hat.
Nehmen wir an, eine Person ist als Tatverdächtig eingestuft und wird zur Aussage bei der Polizei schriftlich vorgeladen.
Hier ist es bis auf wenige Ausnahmen am Besten keine Aussage zu machen. Eine Einlassung sollte man grundsätzlich nur mit Hilfe eines Anwalts machen. Das liegt daran, das man als Otto Normalmensch gar nicht weiß, welche Bedeutung die jeweilige Aussage hat. Man kann sich nicht rausreden, sondern nur reinreden.
Das Einzige was man eventuell selber als Aussage bringen kann, wäre ein wahres Alibi, wenn man also zu Tatzeit wo Anders war. Aber auch hier gilt, kein Alibi ist immer noch besser als ein falsches Alibi. Denn kein Alibi zu haben ist kein Indiz für die Schuld. Ein falsches Alibi hingegen schon.
Als Beschuldigter hast du das Recht, zur Sache überhaupt nicht auszusagen - oder auch zu lügen.
Allerdings ist dann (situationsabhängig) Schweigen oftmals besser als eine Lüge - denn diese kommt mit Sicherheit heraus und ist in keiner Weise strafmildernd.
Man muss sich nicht selbst belasten und darf als Beschuldigter bei der
Polizei so viel lügen wie man will, so lange man keine Straftat wie
Verleumdung oder ähnliches begeht.
Bei einer Gerichtsverhandlung sieht das als Angeklagter schon anders aus.
Den Richter belügen oder die Wahrheit sagen kann sich auf das
Strafmaß auswirken.
Es ist nicht verboten als Beschuldigter in einer Vernehmung zu lügen.