Vorladung bei der Polizei Wegen Diebstahl?

4 Antworten

Anzeige ist ja wohl erstattet worden - sonst gäb's kein Ermittlungsverfahren. Strafantrag ist vermutlich auch gestellt worden.

Du weißt, dass du als Beschuldigter nichts zur Sache sagen musst und auch die Einladung zu Vernehmung ausschlagen kannst, wenn du nicht hin möchtest. Das ist deine Entscheidung - und es ist völlig in Ordnung und dein Recht als Beschuldigter, wenn du dich nicht zur Sache einlassen willst. Ist bisweilen auch besser so, wenn man als Beschuldigter keine Angaben macht. Jedenfalls gegenüber der Polizei. Falls es zur Anklage käme, könnte man sich immer noch zur Sache einlassen - falls man will.

Falls du dich bereits zum jetzigen Zeitpunkt zur Sache äußern willst, kannst du das auch schriftlich tun - dann hast du dich geäußert, aber hast dir die - vielleicht für dich unangenehme - Vernehmungssituation erspart. Hat auch den Vorteil, dass du dir das was du mitteilen willst, in Ruhe überlegen und in Ruhe mit anderen besprechen kannst. Vielleicht hast du ja jemanden im Bekannten/Familienkreis der dir dabei helfen mag bzw. über juristisches Wissen verfügt.

Grundsätzlich können Äußerungen zur Sache nicht nur positives, sondern auch negatives bewirken. Manche Menschen reden sich regelrecht um Kopf und Kragen.


JoelIV 
Beitragsersteller
 05.09.2020, 19:18

Danke dir für die Antwort

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Du könntest einfach hingehen und das Ganze schildern wie hier auch.

Vielleicht wird dann die Staatsanwaltschaft gar nicht mehr tätig werden. Ich denke, das Verfahren wird sowieso irgend wann wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.

Du MUSST aber nicht hingehen, wenn du es nicht willst. Du kannst während der Anzeige von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Ich sehe aber nicht, ob dir das weiter helfen wird.


wiki01  05.09.2020, 17:51
Du MUSST aber nicht hingehen, wenn du es nicht willst.

Kommt darauf an, wer lädt. Lädt die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft, dann muss er / sie hin.

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JoelIV 
Beitragsersteller
 05.09.2020, 17:43

Klar, wäre sinnvoll aber da ich unter 18 bin frage ich mich ob ich dort überhaupt alleine hingehen kann.

und ab die Staatsanwaltschaft wird es doch sowieso weitergeleitet die entscheidet doch dann ob es Fallengelassen wird oder was gemacht wir, oder?

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KenKeneki  05.09.2020, 17:51
@JoelIV

Du kannst da nur mit deinen Erziehungsberechtigten hingehen, die werden so oder so informiert. Hoffe deine Eltern werde nicht all zu sauer haha.

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IQSofia  05.09.2020, 17:56
@JoelIV

Du kannst das entscheiden. Eine Strafe könnte dich auch unter 18 treffen, aber du musst nicht hingehen, wenn du Angst davor hast.

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es war ein Artikel für 7€ !

Nicht relevant , für einen Diebstahl , Wahrscheinlichkeit das es zur Anzeige kommt gering , weist du ja jetzt , ob ich zu dieser Vorladung gehen soll und Beichten soll das ich es war , auf jeden Fall !


TheJudgement  05.09.2020, 18:40

Die Anzeige ist ja bereits erstattet - und vermutlich auch Strafantrag gestellt. Sonst gäb's ja keine Einladung als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren. ;-)

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JoelIV 
Beitragsersteller
 05.09.2020, 18:44
@TheJudgement

Ja, die Anzeige habe ich bekommen, aber denkst du es könnte noch zu Problemen kommen oder komme ich nochmal davon weg?

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schoschi06  05.09.2020, 18:50
@JoelIV

aber denkst du es könnte noch zu Problemen kommen oder komme ich nochmal davon weg?

Nein , ein paar Sozialstunden wirds schon geben !

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Bei der Tat handelt es sich um eine „Diebstahl geringwertiger Sachen“, da der Beuteschaden unter 25€ liegt.

Du bekommst die Vorladung als Beschuldigter. Du kannst alleine hin, musst aber nicht, da du noch minderjährig aber in einem Alter bist, wo du selbst entscheiden kannst ob die Eltern mitkommen sollen oder nicht.

Du musst auch gar nichts aussagen, das ist dein Recht als Beschuldigter.

Ob es gut ist was zu sagen oder nicht, kann ich dir nicht sagen. Manche Staatsanwälte sehen es aber gerne, wenn der Täter die Tat gesteht und Reue zeigt.

Da KANN die Wahrscheinlichkeit höher sein, dass das Verfahren eingestellt wird.

Das Urteil wird ja aus mehreren Kriterien gefällt: Höhe Beuteschaden, Reue des Täters, kriminelle Energie, Erstverstoß oder nicht, monatliches Einkommen des Beschuldigten, etc.

Es KANN von Vorteil sein wenn du dich vernehmen lässt, gestehst und sagst dass es dir Leid tut. Wenn du nicht erscheinst, wird es so wie es ist an die StA weitergeleitet.

ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

JoelIV 
Beitragsersteller
 05.09.2020, 18:41

Danke für deine Antwort.
ja hat mir geholfen.
Was ich noch fragen wollte ich weiß vieleicht das es besser wäre hinzugehen aber denkst du das, das Verfahren nicht eingestellt wird da es nur 7€ sind?
und ich habe mehr als Reue gezeigt als ich erwischt wurde.

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Feixl  06.09.2020, 07:49
@JoelIV

Kann sein aber die Entscheidung liegt nunmal beim Staatsanwalt...

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