POLIZEI zeuge?

5 Antworten

  1. Du musst Angaben zu deiner Person machen.
  2. Desweiteren musst du den Unfallhergang schildern. und zwar das, was du genau gesehen / beobachtet hast.
  3. Nichts dazu erfinden oder vermuten
  4. Lügen oder Falsche Angaben darfst du nicht machen.
  5. Wenn du dich selber belasten müsstest, darfst du die Aussage verweigern.

Ja, du musst als Zeuge nur den Unfallhergang, alle daran Beteiligten und evtl. noch weitere Zeugen, die den Unfall beobachten konnten und Dir bekannt sind, urteilsfrei aufzeigen. Das steht genau im letzten Abschnitt Deines mitgelieferten Schreibens.

Soll heißen: Keine Vermutungen oder Beschuldigungen äußern, sondern wirklich nur, was Du auch wirklich beobachtest hast.

Wann Du Dich nicht äußern musst, steht auch klar beschrieben.

Das sind (hauptsächlich) Deine gesetzlichen Aussageverweigerungsrechte.

Eine Zeuge wird darüber belehrt, dass er

  1. schweigen darf, wenn ein Angehöriger beschuldigt ist
  2. schweigen darf, wenn er sich dadurch selbst belasten würde
  3. wenn er etwas aussagt, dass dies der Wahrheit entsprechen muss.

Genau, du sollst schildern was genau du beobachtet hast. Beispiele stehen ja im letzten Teil, also zum Beispiel Fahrweise, Beleuchtung, und so weiter.

so ist es zu verstehen, nichts weglassen und nichts dazu dichten. Wahrheitsgemäße Angaben und gut ist.