Anhörung als Zeuge?
Servus.
Habe einen Brief von der Landespolizei bekommen, wo ich zur Aufklärung einer Straftat/Ordnungswidrigkeit gebeten werde. Innerhalb von 2 Wochen soll ich mich schriftlich dazu äußern. Der Brief besteht aus 5 Seiten, überwiegend aus Formularen zum Geschehen. Oben Rechts steht auf der ersten Seite ,,Anhörung als Zeugin/Zeuge".
Es geht darum, dass ich gesehen habe, wie jemand einen Unfall verursacht hat und geflüchtet ist. Daraufhin hatte ich die Polizei angerufen. Ich war in dem Fall weder der Verursacher noch der Geschädigte. Ab morgen ist die zwei Wochen Frist abgelaufen. Mich würde interessieren, ob ich verpflichtet bin, mich zu dem Vorfall nun schriftlich zu äußern bzw. was passieren würde, wenn ich mich nicht dazu äußere.
8 Antworten
Dann wirst du irgendwann von der Staatsanwaltschaft vorgeladen und musst dann erscheinen.
Es gibt keinen sachlichen Grund hier nicht auszusagen.
An dem Tag, an dem Du auf eine Zeugenaussage angewiesen bist, wirst Du an das hier zurück denken.
Bist Du wichtiger Zeuge wird die Vorladung erneut ergehen mit dem Hinweis, dass Du zu erscheinen hast. Du verschiebst also die Erfüllung Deiner Pflicht! nur auf einen späteren Zeitpunkt.
Die Möglichkeit schriftlich Stellung zu beziehen ist ein Entgegenkommen für Dich, damit Du nicht erscheinen musst zur Vernehmung. Das wird Dir jetzt vermutlich wohl nicht erspart bleiben.
Stellt sich höchstens die Frage, warum du erst die Polizei rufst wenn du hinterher dann nicht bezeugen willst, was du gesehen hast!
Dann lass es einfach beim nächsten mal wenn du dich dann hinterher davor drucken möchtest..
Ist halt nicht gerne gesehen.
Wenn der Staatsanwalt oder die Nebenklage bei Gericht deine Ladung beantragen, müsstest du hin. Bei der Polizei besteht diese Pflicht grundsätzlich erstmal nicht.
Ist schon nicht ganz richtig.
Als Zeuge muss man auch der polizeilichen Ladung Folge leisten. Bereits 2017 hätte man entsprechende Polizeigesetze geändert, um Ermittlungsverfahren zu vereinfachen oder auch zu verkürzen.