Zeugen Anhörung Frist?
Guten Tag, ich habe heute ein Brief von der Polizei erhalten zur schriftlichen Zeugen Anhörung, meine frage ist da dieser Brief am 8.12 geschrieben wurde und ich eine Frist von 14 Tage zum zurücksenden habe ab wann die 14 Tage starten, ab erhalt des Briefes oder ab dem verfassen?
3 Antworten
Ab Zustellung. Ist die Zustellung nicht dokumentiert, dann nimmt man 1 Tag Postlaufzeit innerdeutsch an. Dann würde die Frist ab dem 09.12 laufen, und am 23. auslaufen. Abner Ladungen werden mit Urkunde zugestellt. Schau drauf, wann sie zugestellt wurde.
M.M. nach hast du nur noch diese Woche Zeit. Ich würde an deiner Stelle eine Terminverschiebung auf die Zeit nach Weihnachten einleiten.
Bist du wirklich Zeuge oder Beschuldigter bzw. ist naheliegend, dass du zum Beschuldigten werden könntest?
Wenn du Beschuldigter bist, auf KEINEN Fall den Anhörungsbogen ausfüllen und zurückschicken, bis du die komplette Akte von der ersten bis zur letzten Seite selbst gelesen hast und die bestmögliche Verteidigungsstrategie ausgetüftelt hast.
Du kannst nur verlieren, wenn du eine Aussage machst, ohne die gesamte Akte zu kennen (als Beschuldigter oder wenn davon auszugehen ist, dass du später zum Beschuldigten wirst).
ab Erhalt natürlich erst