IP Polizei schicken?

2 Antworten

Abgesehen davon, dass es IPv4 und IPv6 heißt (v steht für version): Eine IP-Adresse führt niemals zu einer Person. Eine IP-Adresse führt nur zu einem Internet-Anschluss. Um welchen Internetanschluss es geht, muss die Polizei beim Provider erfragen. Die Polizei muss also erst einmal den Provider ermitteln (das geht innerhalb von Sekunden), danach braucht es einen richterlichen Beschluss (das braucht mehr Zeit, außerdem braucht es gute Gründe). Dann muss der Provider kontaktiert werden.

Somit hat man den Internetanschluss, hinter dem ggf. mehrere Personen und noch mehr Geräte aktiv sind.

Ob es sich um eine IPv4- oder IPv6-Adresse handelt, ist da erst mal egal. Ein Endgerät verwendet bei IPv6 heutzutage in der Regel einen zufälligen Interface Identifier, sodass das Gerät anhand der Adresse das Gerät nicht ermitteln kann. Bei IPv4 lässt sich das Endgerät anhand der Adresse auch nicht ermitteln, weil im Internet die öffentliche IPv4-Adresse des Anschlusses sichtbar ist und nicht die Geräte-Adresse.

Fazit: Es müssen alle Geräte beschlagnahmt werden, um ein Gerät zu ermitteln, von dem eine bestimmte Aktivität ausging. Auch dazu braucht es einen entsprechenden richterlichen Beschluss und dafür entsprechende Gründe.

Die Möglichkeit hat ein Gericht oder Staatsanwaltschaft nach Datenanfrage beim Provider, sofern die Daten noch nicht gelöscht wurden.