Polizei schriftliche Äußerung als Beschuldigter = anzeige?
Hallo ich habe Samstag Nacht eine Wohnungstür aufgetreten und bin dort eingetreten ich war stark betrunken und kann mich selbst nicht Mal daran erinnern. Ich habe noch nie eine Straftat gemacht und mir das nicht anders erklären als das ich mich einfach in der Wohnung Vertan habe. Es gab schonmal so eine Situation nur da habe ich keine Tür eingetreten und die Leute haben mich zu meiner Wohnung gebracht. Was muss ich mit diesem Schreiben tun und was habe ich zu erwarten? War wie gesagt noch nie kriminell und das ist halt echt ne schräge Sache bitte um Rat und brauche ich dafür einen Anwalt etc?
3 Antworten
Hallo,
prinzipiell musst du dich als Beschuldigter nicht zur Sache äußern.
In dem Fall würde ich halt erstmal mit dem Geschädigten sprechen und dich entschuldigen und den Schaden übernehmen.
Wenn du magst, kannst du dann in deinen Äußerungsbogen reinschreiben, dass du im Vollsuff die Wohnungstür verwechselt hast, dich beim Geschädigten aber schon entschuldigt und den Schaden beglichen hast.
Damit dürfte es auf eine "fahrlässige Sachbeschädigung" rauslaufen, die es so im Strafgesetzbuch nicht gibt, also gehst du dementsprechend straffrei aus der Sache raus.
Stimmt, aber es gibt den Straftatbestand der Sachbeschädigung, § 303 StGB.
Es handelt sich um ein relatives Antragsdelikt, deshalb kann der Staatsanwalt einstellen und auf den Privatklageweg verweisen.
Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass du diesbezüglich andere Erfahrungen gemacht hast.
Meine Erfahrung aus der Praxis - 15 Jahre Polizeivollzugsdienst - in Bayern(!) ist, dass in der Konstellation immer auf die Tatsache verwiesen wird, dass es eine fahrlässige Sachbeschädigung nicht gibt und auf das Zivilrecht verwiesen wird. Sachbeschädigung auf Grund Suff wird hier halt als "fahrlässig" beurteilt :D
Das in Bayern die Uhren anders gehen ist ja allseits bekannt. Wenn man allerdings von Trunkenheit, oder auch Suff, ausgeht, so kommt automatisch der § 323a StGB ins Spiel.
Du brauchst Dich als Beschuldigter eigentlich gar nicht zu äußern
aber
ich würde Schadensersatz leisten bei den Leuten und mich auf jeden Fall im Vorfeld bei ihnen entschuldigen
Was muss ich mit diesem Schreiben tun
Darin kannst du deine Sicht der Dinge äussern, musst du aber nicht.
Bis auf den letzten Absatz alles gut.
Der Staatsanwalt wird den Geschädigten auf den Privatklageweg verweisen.