Schwester hat die Wohnungstüre aufgebrochen. Was tun?
Sie ist ausgerastet und hat die Tür zur Wohnung aufgetreten.
Soll ich die Polizei rufen?
Sie hat einen ges. Betreuer.
Sie wurde schon mal in die Psychatrie zwangseingewiesen.
6 Antworten
Ich würde dir raten Konntakrverbot übers Gericht das sie euch nicht nähern darf und dann muss sie den Schaden Bezahlen ,dann mal ein Sicherheitschloss und mal reden warum sie das macht.Nicht immer gleich mit Psychatrie polizei und reden wenn das nichta bringt dann eben Konntakverbot nech
Ich würde den gesetzlichen Betreuer benachrichtigen erstmal wenn keine weitere Gefahr ausgeht
Wäre grundsätzlich ein Fall für die Polizei. Möglicherweise reicht das Eintreten der Tür für eine erneute Unterbringung in einer Nervenheilanstalt.
Auf jeden Fall die Polizei oder/ und ihren Betreuer einschalten.
Die Polizei war da und ist wieder abgezogen ohne groß etwas zu unternehmen... Die kamen haben gesagt:„Vertragt euch" und sind wieder gegangen... „Wegen sowas solle ich sie nicht rufen." Mir wurden noch Vorwürfe gemacht. „Ich wolle meine Schwester loswerden." Was für eine haltlose Unterstellung. Unglaublich. Ich frage mich, ob solche Aussagen überhaupt zulässig sind.
Ja logisch. Was soll die Polizei da auch machen? Sie hat niemanden angegriffen und sie wohnt da und ist kein Einbrecher. Welchem Strafbestand soll die Polizei da denn bitte nachgehen? Sinnvoller wäre es gewesen mit ihr zu reden, ihren Betreuer anzurufen und jemanden, der die Tür repariert.
sei lieb zu deiner schwester
Aus welchem Grund wäre eine Zwangseinweisung nötig?