Äußerung zu einer Straftat als Beschuldigter?

12 Antworten

Wenn ich als zuständiger Beamter diesen Brief lesen würde, würde ich sehr stark vermuten, dass du schon öfters ohne Führerschein Roller gefahren bist. Deine Mutter scheint einen Führerschein zu haben und wohl auch schon mit dem Roller gefahren ist. Du willst aber nicht, dass sie fährt, da sie anscheinend nicht gut fährst. Du scheinst ja aber gut (oder zumindest besser) fahren zu können, obwohl du noch nie gefahren bist. Sehr glaubwürdig.

Das Ding geht nach hinten los. Wenn äußern, dann lass es deinen Anwalt machen.

Laß das mit dem Schreiben, äußere Dich nicht zur Sache und nimm Dir einen Anwalt. Du reitest Dich sonst nur noch tiefer in die Sch....

Für Gnadengesuche ist der Ministerpräsident des jeweiligen Bundeslandes zuständig.

Als Beschuldigter sollte man sich in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren - wenn überhaupt - nur durch einen Rechtsanwalt äußern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Ich würde das lassen. Du gibst eine Straftat zu, mit Vorsatz, entgegen der klaren Anweisung eines Polizisten.

Lass das mit "andere gefährdet" weg! Ferner auch, dass die Polizei dir untersagt hat, den Roller zu führen!