Polizei rechte?
Wurde von der Polizei angehalten bin aber weggefahren, wurde nicht erwischt.
über die Richtigkeit der Entscheidung lässt sich streiten trägt aber nicht zur Sachen bei
die Polizei Stande heute vor meiner Tür. Ich meinte ich bin nicht gefahren sie wollen wissen wer dazu wolle und muss ich auch keine Angaben machen.
der Polizist meinte Halter und fahre ist egal es sind die selben Strafen. Ich wurde aber am Steuer nicht erkannt. Stimmt das so?
mit freundlichen Grüßen
4 Antworten
Ich meinte ich bin nicht gefahren sie wollen wissen wer dazu wolle und muss ich auch keine Angaben machen.
....soweit richtig! Wenn es aber einen triftigen Grund gab, Dich (oder die angebliche Person, die gefahren sein soll und deren Identität Du nicht nennen willst) anzuhalten (z.B. einen schweren Verkehrsverstoß), wäre es möglich, bei Dir die Auflage des Führens eines Fahrtenbuchs aufzuerlegen. Viel Spaß dabei!
der Polizist meinte Halter und fahre ist egal es sind die selben Strafen
Das kommt darauf an, was dir vorgeworfen wird, bei Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG stimmt die Aussage des Beamten.
Das sagt aber nichts darüber aus, ob der Fahrer eine Fahrerlaubnis hatte. Wenn der Halter demjenigen das Fahrzeug überlassen hat, würde er ebenfalls bestraft, wenn der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Dahingehend wäre die Aussage des Beamten richtig.
Aber wie schon geschrieben, wir wissen ja nicht was dir vorgeworfen wird.
die Polizei Stande heute vor meiner Tür. Ich meinte ich bin nicht gefahren sie wollen wissen wer dazu wolle und muss ich auch keine Angaben machen.
Keine Angaben zu machen, ist in Ordnung, zu lügen aber nicht. Vermutlich wird dir ein Fahrtenbuch auferlegt, damit du in Zukunft weißt, wer alles dein Auto fährt.
In Deutschland: siehe Tuedelsen, viel Spaß mit dem etwaigen Fahrtenbuch
in Östereich und der Schweiz gibt es die Halterhaftung.
nein das Auto ist ganz normal angemeldet und hat tüv