Polizei rechte?

4 Antworten

Ich meinte ich bin nicht gefahren sie wollen wissen wer dazu wolle und muss ich auch keine Angaben machen.

....soweit richtig! Wenn es aber einen triftigen Grund gab, Dich (oder die angebliche Person, die gefahren sein soll und deren Identität Du nicht nennen willst) anzuhalten (z.B. einen schweren Verkehrsverstoß), wäre es möglich, bei Dir die Auflage des Führens eines Fahrtenbuchs aufzuerlegen. Viel Spaß dabei!

der Polizist meinte Halter und fahre ist egal es sind die selben Strafen

Das kommt darauf an, was dir vorgeworfen wird, bei Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG stimmt die Aussage des Beamten.


Moritz0014 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 20:41

nein das Auto ist ganz normal angemeldet und hat tüv

ZuumZuum  06.09.2024, 21:30
@Moritz0014

Das sagt aber nichts darüber aus, ob der Fahrer eine Fahrerlaubnis hatte. Wenn der Halter demjenigen das Fahrzeug überlassen hat, würde er ebenfalls bestraft, wenn der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Dahingehend wäre die Aussage des Beamten richtig.

Aber wie schon geschrieben, wir wissen ja nicht was dir vorgeworfen wird.

die Polizei Stande heute vor meiner Tür. Ich meinte ich bin nicht gefahren sie wollen wissen wer dazu wolle und muss ich auch keine Angaben machen.

Keine Angaben zu machen, ist in Ordnung, zu lügen aber nicht. Vermutlich wird dir ein Fahrtenbuch auferlegt, damit du in Zukunft weißt, wer alles dein Auto fährt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

In Deutschland: siehe Tuedelsen, viel Spaß mit dem etwaigen Fahrtenbuch

in Östereich und der Schweiz gibt es die Halterhaftung.