Einspruch legen?
Hallo, ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen wegen überfahren von Überholen bei durchgezogene Linie bei unklarer Verkehrslage. Es war so, ein Auto fuhr vor mir und wurde von den Polizisten angehalten dann wollte ich ihn einfach vorsichtig überholen weil ich dachte die Polizisten haben die Straße extra abgesperrt und beim Überholen haben die mich angehalten. Wenn die Polizei nicht da wäre würde ich ja garnicht Überholen. Was kann ich beim Einspruch schreiben? Ich kenne mich mit sowas nicht aus.
die Strafe ist 180€ und 1 Punkt, muss nicht sein für sowas.
die Tat ist am 12.02 passiert und der Brief wurde am 19.05 zugestellt. In Google steht nach 3 Monaten verjährt das stimmt das ?
5 Antworten
Was kann ich beim Einspruch schreiben?
Ohne alle Details zu kennen, ist es schwierig, die Situation zu bewerten. Aber wenn sich das andere Fahrzeug in einer Kontrollsituation befand, würde ich annehmen, dass es sich nicht mehr im Fließverkehr befand. Damit läge keine "Überholen", sondern ein "Vorbeifahren" vor. Dann bliebe nur noch die Fahrstreifenbegrenzung übrig (wären 10€ + 28,50€ Verfahrenskosten). Und selbst die könnte man ggf. rechtfertigen, weil durch die Kontrolle ja eine Sondersituation vorlag.
In Google steht nach 3 Monaten verjährt das stimmt das ?
Grundsätzlich ja, aber die Verjährung wird durch bestimmte Ereignisse unterbrochen und läuft dann wieder von vorn. Um das zu beurteilen sind die von Answer1234567 gestellten Fragen nötig.
Also das Auto war gerade dabei angehalten zu werden ich war hinter ihm mit ca 30kmh in 70er Zone dann habe ich halt langsam überholt. Ja ich hätte einfach warten sollen aber da habe ich einfach nicht nachgedacht
die Strafe ist 180€ und 1 Punkt, muss nicht sein für sowas.
Nur weil die Polizei da etwas macht, heißt das nicht, dass ihre Anwesenheit alle Verkehrsgesetze außer Kraft setzt.
Du hättest warten müssen, bis sie dich dazu auffordern vorbei zu fahren.
Ohne die entsprechende Stelle und die konkrete Situation vor Ort zu kennen, kann man den Sachverhalt nicht wirklich beurteilen. Ggf. hättest du warten müssen, bis ein Überholen wieder gefahrlos möglich ist.
die Tat ist am 12.02 passiert und der Brief wurde am 19.05 zugestellt. In Google steht nach 3 Monaten verjährt das stimmt das ?
Wann hat die Anhörung stattgefunden? Vermutlich noch direkt vor Ort?
Wann wurde der Bußgeldbescheid erlassen (nicht zugestellt!)?
Wenn der Hund nicht geschissen hätte, ........... Du hast eine durchgezogene Linie überfahren, und somit wurde das Bußgeld zu Recht verhängt. Ein Einspruch würde die Sache nur noch verteuern.
Ja nach 3 Monaten ist das verjährt. Mach dir also keine Sorgen.