Polizei Kontrolle, reifen Messung mit Euro Münze gültig?

4 Antworten

Einspruch einlegen !

Die Messung mit der EUR Münze zeigt 4mm, das ist KEINE Verschleißgrenze, bei denen man Dir etwas vorwerfen kann, das ist eine EMPFEHLUNG bei Winterreifen.

Selbst bei Winterreifen ist die (gesetzliche) Mindestprofiltiefe 1,6mm (bei Klein- und Leichtkrafträdern sogar nur 1mm).

In den Reifen sind Verschleißmarken, TWI , diese sind 1,6mm, das kann man ja sehen, ob die schon erreicht sind. Diese Verschleißmarken sind allerdings auch bei Klein- und Leichtkrafträdern 1,6mm obwohl deren Verschleißgrenze 1mm beträgt.
Das liegt daran, dass die Markierung eine amerikanische Norm ist, dort ist die Grenze immer 1,6mm

Einen Verstoß gegen §36 Abs 3 StVZO bei einem Pkw liegt also nur vor, wenn das Hauptprofil am ganzen Umfang eine Profiltiefe von weniger am 1,6 mm aufweist; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Denden1 
Beitragsersteller
 15.11.2021, 12:11

Vielen Dank. Das klingt nach einer super Recherche

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Du kannst auf jeden Fall Einspruch einlegen.

Ich meine aber dass das gängig ist mit der Euro Münze und es eine Möglichkeit ist welche anerkannt ist.

Einspruch immer erheben wenn die Möglichkeit oder die Chance gut sind das kann ich halt nicht sagen.


Denden1 
Beitragsersteller
 13.11.2021, 11:36

Find ich auch. Es ist halt nicht geeignetes meiner Meinung nach weil man dort nichts ablesen kann😅

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Doch, man kann durchaus Anhand einer Euromünze nachvollziehen , dass du zu wenig Profil auf dem Reifen hattest.

Wieviel Profil du jetzt wirklich noch drauf hattest kann man so vieleicht nicht unbedingt sagen, das stimmt.

Ob du mit der Begründung den Strafzettel also abschmettern kannst, glaube Ich nicht.

Dazu kommt, dass du mit dem Wechsel der Reifen praktisch gezeigt hast das die Reifen definitiv zu wenig Profil hatten.


Denden1 
Beitragsersteller
 13.11.2021, 11:40

ich wurde aber auch mit belehrt oder sonstiges. Mir wurde nur gesagt Profil zu wenig, und dann der Rest kommt per Post. Kein Belehrung wie wo was. Oder ist das nicht notwendig?

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Christiangt  13.11.2021, 11:44
@Denden1

Wie und ob eine Belehrung da wirklich sein muss, weiß Ich tatsächlich auch nicht. Ob es Sinn macht dagegen vor zu gehen , kann wirklich nur ein Anwalt sagen der dafür auch Akteneinsicht beantragen würde.

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GutenTag2003  13.11.2021, 13:40
@Denden1
Kein Belehrung wie wo was. Oder ist das nicht notwendig?

Für was denn eine Belehrung ? Du bist dafür verantwortlich - auch ohne Belehrung - dass Dein Fahrzeug verkehrssicher ist.

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Kann ich ein Einspruch machen, weil die eine Euro Münze genommen haben statt eines Messwerkzeugs?

Warum ?

Wurde von der Polizei angehalten und dann auf eine abgefahrene Reifen hingewiesen.

Hast Du denn eine Gegenmessung die beweiskräftig wäre?

Abgefahren ist abgefahren.


Denden1 
Beitragsersteller
 13.11.2021, 11:35

Natürlich, aber die haben nur Beweismittel die Fotos und die Beamten. Weil eine Euro Münze denke ich ist kein geeignetes Messobjekt.

und das Warum? Beantworte ich mit: Natürmich keine Bußgelder zu zahlen😅

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GutenTag2003  13.11.2021, 11:37
@Denden1
Natürlich, aber die haben nur Beweismittel die Fotos und die Beamten.

... und ihre Feststellung, die dokumentiert wird/wurde.

Weil eine Euro Münze denke ich ist kein geeignetes Messobjekt.

Das kommt auf die Profilhöhe an.

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