Polizei Kontrolle, reifen Messung mit Euro Münze gültig?
Hallo,
Wurde von der Polizei angehalten und dann auf eine abgefahrene Reifen hingewiesen. Sie haben eine Menge Karte ausgestellt und dann Fotos von den Reifen gemacht. Da sie aber kein ideales Messwerkzeug hatten, haben Sie das mit eine Euro Münze gemacht und dann fotografiert. Mängel natürlich nach 2 Tagen beseitigt und Mängelkarte abgegeben. Nun habe ich auch Bescheid erhalten und muss Strafe zahlen. 120€ und 1 Punkt.
Kann ich ein Einspruch machen, weil die eine Euro Münze genommen haben statt eines Messwerkzeugs? Wie sieht’s dann aus wenn ich Einsprich lege, was kann dann auf mich zukommen? Bilder mit Euro Münze sind ja gemacht worden. Und meiner Meinung kann man dort nicht ersichtlich nachvollziehen, wieviel mm meine Reifen an Profiltiefe haben. Oder was ist der beste Vorgang nun? Brief ist heute reingeflattert.
danke im Voraus
4 Antworten
Einspruch einlegen !
Die Messung mit der EUR Münze zeigt 4mm, das ist KEINE Verschleißgrenze, bei denen man Dir etwas vorwerfen kann, das ist eine EMPFEHLUNG bei Winterreifen.
Selbst bei Winterreifen ist die (gesetzliche) Mindestprofiltiefe 1,6mm (bei Klein- und Leichtkrafträdern sogar nur 1mm).
In den Reifen sind Verschleißmarken, TWI , diese sind 1,6mm, das kann man ja sehen, ob die schon erreicht sind. Diese Verschleißmarken sind allerdings auch bei Klein- und Leichtkrafträdern 1,6mm obwohl deren Verschleißgrenze 1mm beträgt.
Das liegt daran, dass die Markierung eine amerikanische Norm ist, dort ist die Grenze immer 1,6mm
Einen Verstoß gegen §36 Abs 3 StVZO bei einem Pkw liegt also nur vor, wenn das Hauptprofil am ganzen Umfang eine Profiltiefe von weniger am 1,6 mm aufweist; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
Du kannst auf jeden Fall Einspruch einlegen.
Ich meine aber dass das gängig ist mit der Euro Münze und es eine Möglichkeit ist welche anerkannt ist.
Einspruch immer erheben wenn die Möglichkeit oder die Chance gut sind das kann ich halt nicht sagen.
Doch, man kann durchaus Anhand einer Euromünze nachvollziehen , dass du zu wenig Profil auf dem Reifen hattest.
Wieviel Profil du jetzt wirklich noch drauf hattest kann man so vieleicht nicht unbedingt sagen, das stimmt.
Ob du mit der Begründung den Strafzettel also abschmettern kannst, glaube Ich nicht.
Dazu kommt, dass du mit dem Wechsel der Reifen praktisch gezeigt hast das die Reifen definitiv zu wenig Profil hatten.
ich wurde aber auch mit belehrt oder sonstiges. Mir wurde nur gesagt Profil zu wenig, und dann der Rest kommt per Post. Kein Belehrung wie wo was. Oder ist das nicht notwendig?
Wie und ob eine Belehrung da wirklich sein muss, weiß Ich tatsächlich auch nicht. Ob es Sinn macht dagegen vor zu gehen , kann wirklich nur ein Anwalt sagen der dafür auch Akteneinsicht beantragen würde.
Kein Belehrung wie wo was. Oder ist das nicht notwendig?
Für was denn eine Belehrung ? Du bist dafür verantwortlich - auch ohne Belehrung - dass Dein Fahrzeug verkehrssicher ist.
Kann ich ein Einspruch machen, weil die eine Euro Münze genommen haben statt eines Messwerkzeugs?
Warum ?
Wurde von der Polizei angehalten und dann auf eine abgefahrene Reifen hingewiesen.
Hast Du denn eine Gegenmessung die beweiskräftig wäre?
Abgefahren ist abgefahren.
Natürlich, aber die haben nur Beweismittel die Fotos und die Beamten. Weil eine Euro Münze denke ich ist kein geeignetes Messobjekt.
und das Warum? Beantworte ich mit: Natürmich keine Bußgelder zu zahlen😅
Natürlich, aber die haben nur Beweismittel die Fotos und die Beamten.
... und ihre Feststellung, die dokumentiert wird/wurde.
Weil eine Euro Münze denke ich ist kein geeignetes Messobjekt.
Das kommt auf die Profilhöhe an.
Find ich auch. Es ist halt nicht geeignetes meiner Meinung nach weil man dort nichts ablesen kann😅