Zettel wegen abgefahrenen Reifen?

10 Antworten

Die Polizei darf dich darauf hinweisen, dass deine Reifen abgefahren sind. Wer soll es ihr verbieten?

Gehört der Raum in dem der Wagen geparkt war nicht dir, sondern ist ein öffentliches Gut, dann dürfen sie das erst recht.

Anzeigen? Ja es gibt Leute die haben nichts Besseres zu tun, es gibt aber auch den Auftrag für die Polzei während ihrer Streifenwege mal darauf zu achten. Dafür brauchen sie keine anderen Bürger.

Wenn das Auto am Straßenrand steht, dann steht es im öffentlichen Verkehrsraum und muss damit verkehrssicher sein. Einen Zettel zu hinterlassen wäre davon abgesehen so oder so nie verboten, selbst wenn er nicht von der Polizei stammen würde.

Es gibt eine Mindestprofiltiefe für Reifen, und die ist schon deutlich geringer, als man tatsächlich seine Reifen abfahren sollte. Wenn Dein Auto diese Mindestprofiltiefe nicht mehr hat, ist es nicht verkehrssicher. Wenn Du es abmeldest und auf einem privaten Gelände lagerst, ist das egal. Im Bereich des Straßenverkehrs jedoch nicht.

Das macht auch Sinn, denn solange der Wagen zugelassen am Straßenrand steht, ist davon auszugehen, dass Du nicht zögern wirst, damit loszufahren, wenn Du der Meinung bist, das Auto für irgendwas zu brauchen.

Klar darf sie das u niemand muss sie gerufen haben ..

. Sie können es auch bei einer reiner Spazierfahrt gesehen haben.

Dein Nummernschild ist notiert u an deiner Stelle, fahre nur noch zum Reifen Wechseln

Eine strafe bekommen kannst du dafür nicht, da du damit ja nicht nachweislich auf öffentlichentlicher straße gefahren bist. Kann ja sein, dass es dort hin transportiert wurde .. also der beweis für die ordnungswiedrigkeit fehlt.


tinalisatina  04.05.2020, 17:46

Du meinst, seine Reifen haben sich durch das lange Stehen vor seiner Garage abgenutzt. Ja, kann man argumentieren. Passiert immer mal wieder.

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machhehniker  04.05.2020, 20:49
@tinalisatina

Du hast das nicht verstanden. Wir befinden uns in einem Rechtsstaat, da muss man nicht beweisen unschuldig zu sein sondern es muss die Schuld bewiesen werden.

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tinalisatina  05.05.2020, 08:19
@machhehniker

Du hast das nicht verstanden. Ein Fahrzeug, das im öffentlichen Verkehrsraum steht, nimmt am Straßenverkehr teil. Also hat es die entsprechende Ausrüstung zu haben. Reifen mit ausreichend Profil gehören dazu. Da muss man nichts beweisen, wir sind hier nicht im Strafrecht. 

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machhehniker  05.05.2020, 21:56
@tinalisatina

Es fuhr aber nicht, es stand nur!!!!

Ein Fahrzeug nimmt nicht automatisch am Strassenverkehr teil wenn es im öffentlichen Verkehrsraum ist! Wäre es so, müsste die Polizei Fahrzeuge, denen sie wegen technischen Mängeln das Weiterfahren untersagen auch noch ein zaun um sie herum aufstellen.

Sicherlich ist es sehr wahrscheinlich da hin gefahren worden, nur dies müsste eben bewiesen werden!

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tinalisatina  06.05.2020, 07:01
@machhehniker
Es fuhr aber nicht, es stand nur!

Das spielt keine Rolle. Wenn Du keinen TÜV mehr hast und das Auto rumsteht, ist das auch kein Argument. Oder wenn die Umweltplakette nicht dran ist.

Ein Fahrzeug nimmt nicht automatisch am Strassenverkehr teil wenn es im öffentlichen Verkehrsraum ist!

Doch. genau das tut es.

nur dies müsste eben bewiesen werden!

Nein, eben nicht. Es ist ja bewiesen.

Aber lassen wir das. Probiers aus. Schönen Tag noch.

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machhehniker  06.05.2020, 09:17
@tinalisatina

Da brauch ich mich nicht wundern, wenn Jemand davon schreibt, dass ein Auto TÜV hat (bzw Keinen mehr). Wer schon da erhebliche Schwierigkeiten mit den richtigen Begriffen hat wird wohl insgesamt in einer eigenen Glaubewelt leben.

Eine gültige HU zu haben obliegt dem Halter eines Autos und kann daher ein Bußgeld erhalten wenn er dem nicht nachkommt.

Die fehlende Umweltplakette hingegen sieht schon anders aus. Zunächst gibt es keine Verpflichtung Eine am Auto zu haben, nur wenn man mit diesem Auto in eine Umweltzone fährt. Ist das Auto ohne Umweltplakette in einer Umweltzone geparkt, probieren die Ordnungskräfte es zwar sehr gern den Halter einfach dafür zu belangen, legt der allerdings Widerspruch ein, mit der Begründung nicht zu wissen, wer mit diesem Auto in die Umweltzone eingefahren ist wird es aufgehoben (schon öfters im Bekanntenkreis miterlebt).

Auch abgefahrene Reifen hatten schon mehrmals Welche meines Bekanntenkreises an abgestellten Autos und nie konnte dafür ein Bußgeld verhängt werden! Ich brauche das also nicht mehr probieren, das wurde es längst.

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tinalisatina  08.05.2020, 18:52
@machhehniker

Ja, klar, der Herr Oberlehrer. Danke für den Hinweis mit dem TÜV. Ich hätte da wirklich Probleme bekommen bei der nächsten HU.

Und auch danke dafür, dass Du erzählst, mit was für **** Kollegen Du da abhängst. Also Leute, die es schon geschafft haben, mit Lügen um ein Bußgeld zu kommen. Und dann auch noch behauptest, dass es, weil es im Bekanntenkreis ja geklappt hat, so ein Bußgeld irgendwie nicht geben kann. Abgesehen davon: Nicht alle Gerichte urteilen hier gleich.

Und dann noch die anderen Kollegen von Dir, die, die mit abgefahrenen Reifen durch die Gegend eiern und sich und andere gefährden. Die sich auch keinen Kopf machen, ob die Versicherung im Schadensfall einspringt. Alles schon probiert. Ja, nee, is klar. Kannst Dich mal damit vertraut machen (wenn's Dir einer erklärt): OLG Stuttgart, NStZ 1987, 8, beck-online

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machhehniker  08.05.2020, 19:11
@tinalisatina
Nicht alle Gerichte urteilen hier gleich.

Damit wäre schonmal eindeutig, dass Du nicht einfach Deine Behauptung aufstellen konntest.

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tinalisatina  09.05.2020, 15:03
@machhehniker

Schade, dass Du Dich nicht mal dran erinnern kannst, was Du noch ein paar Zeilen vorher selbst geschrieben hast. Den komischen Vergleich mit der Umweltplakette hast Du gebracht, nicht ich. Und die Behauptung, dass das immer eingestellt wird kommt auch, jetzt rate mal, RICHTIG, von Dir. Schönes Wochenende noch, und tu was gegen Dein Alzheimer.

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machhehniker  09.05.2020, 16:30
@tinalisatina
Den komischen Vergleich mit der Umweltplakette hast Du gebracht, nicht ich.

Gedächtnislücken? Die Umweltplakette hast DU hier zuerst erwähnt:

Wenn Du keinen TÜV mehr hast und das Auto rumsteht, ist das auch kein Argument. Oder wenn die Umweltplakette nicht dran ist.

Lustig, dass nun ausgerechnet Du, mit Deinen Erinnerungslücken, Anderen unterstellst, Alzheimer zu haben.

Abgesehen davon, von Anfang an hast Du hier überhaupt nicht das Argument dieses Antworters berücksichtigt, sondern nur selbst eine angenommene Abnutzung durch Stehen erfunden (wovon in dieser Antwort keinerlei Rede war).

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Wenn das Stück "vor deiner Garage" nicht in dein Grundbuch eingetragen ist, darf die Polizei bei einem Auto mit zugelassenem Kennzeichen solche Zettel einwerfen.

Ist das Schreiben wirklich von der Polizei? Ist es ein Bussgeldbescheid gleich mit?

Wenn es deine eigenes Grunstück ist, weiss ich nicht, wie das dann zu beurteilen ist.

Diese Frage kann ich nicht beantworten.

Dreist ist so eine Anzeige nicht, es könnte im zweifelsfalle Leben retten, wenn du nicht mit abgefahrenen Reifen durch die Gegend fährst. Dich möchte ich mal sehen, wenn du als Fussgänger angefahren wirst von einem Auto mit Mängeln!

Wie oft du das Auto tatsächlich fährst, ist irrelevant. Einmal mit Unfall reicht ja dann schon.

Du wirst es nicht glauben, aber gewissen Regeln gelten nicht nur für die anderen, sondern auch für dich.