PRIVATVERKAUF. Käufer klagt Geld 6 Monate nach Verkauf zurück. Was tun?

11 Antworten

Käufer klagt Geld 6 Monate nach Verkauf zurück.

Das ist noch lange keine Klage. Zuerst müsste er dich förmlich, am besten über einen Rechtsanwalt, zur Rücknahme auffordern und diese entsprechend begründen. Erst wenn du dieser Aufforderung nicht nachkommst, könnte der Käufer, mit dem du den Handel abgeschlossen hast, Klage bei Gericht einreichen. Würdest du dann bezahlen, würde er immerhin auf seinen Anwaltskosten und den eventuellen Gerichtskosten sitzen bleiben. Der übernächste Käufer kann gar nichts gegenüber dir unternehmen, weil du mit dem überhaupt kein Geschäft gemacht hast. Der könnte allenfalls gegen den Herrn, von dem er ihn gekauft hat, irgendetwas unternehmen. Mit irgendwelchen Maßnahmen gegen über dem TÜV hast du sowieso nichts zu tun und solltest du den TÜV ordentlich gemacht haben, wird er beim TÜV auf Granit beißen.

Wie soll ich am besten darauf reagieren.

Am besten überhaupt nicht. Jegliche Diskussion oder sonstige Aktionen kosten nur Nerven und bringen absolut gar nichts. Persönlich würde ich bei einem entsprechenden Anruf in etwa so reagieren: "Ihre Vorwürfe sind unberechtigt und daher diskutiere ich mit Ihnen auch gar nicht darüber. Wenn Sie etwas von mir wollen, dann schicken sie mir das bitte schriftlich, damit ich das notfalls von meinem Anwalt überprüfen lassen kann." Normalerweise wirst du dann nie wieder etwas davon hören.

Laut Frage wurde verkauft, also gibt es einen Vertrag, per Handschlag ist auch gültig.

Abwarten, was kommt. Und Deinen Versicherungsberater/Makler auf den Topf setzen, denn die haben Kaufverträge vorrätig, kostenfrei natürlich.

Da hätte er von alleine drauf kommen müssen, wenn Deine Mitteilung über den geplanten Verkauf auf den Tisch kommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das sind übliche Machenschaften, den Preis später zu drücken. Nach einem halben Jahr würde ich mich darauf nicht einlassen.

Typisch Autohändler. Klagen wird der wohl nicht, das sind Einschüchterungsversuche.

Beim nächsten Mal einen ADAC oder Mobile Kaufvertrag machen mit Ausschluß der Sachmängelhaftung

Du bist Privatmann, dann soll er den Tüv verklagen.

So auch in Brasilien. Der Tüv hat dort diese Talsperre für sicher eingestuft & das ist dann ausgelaufen mit etlichen Tausend Toten

Beim Weiterverkauf ist der Verkäufer dann verantwortlich & nicht Du

Nein, der probiert es einfach. Er hat ihn gekauft wie besichtigt und damit ist die Sache für dich abgeschlossen. Auch ein mündlicher Vertrag ist verbindlich.

Und offenbar war er ja zu dem Zeitpunkt von der Motorfahrzeugkontrolle abgenommen worden und zugelassen.

Ich war leider so doof und habe den Anhänger ohne Vertrag verkauft

Das dümmste was man macht. Beim verkauf IMMER einen Kaufvertrag machen. Egal ob 1,10 oder 100€

Vor Verkauf habe ich noch viele € in Ersatzteile gesteckt und frischen tüv drauf gemacht.

--> wo sind die Unterlagen dazu ? suchen und vorzeigen.

Diesem wurde der Anhänger nun von der Polizei wegen einer durchgerosteten Achse und abgefahrenen reifen stillgelegt.

--> nicht dein Problem

Der Herr hat nun mich und den tüv bei dem ich war kontaktiert. Er behauptet der tüv wäre illegal passiert, was natürlich blödsinn ist und ich solle den Anhänger in Hamburg abholen und ihm sein Geld erstatten.

Wenn die Unterlagen vorhanden sind , kopieren und Ihm zusenden.

Solche Menschen Hasse ich generell bei Gebrauchtverkauf. Billig billig , dann selbst Probleme haben und jammern dann um Ihr Geld. Ebenso ist der Käufer den du das Teil Verkauft hast der Ansprechpartner NICHT DU !

Ich würde es auf eine Gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen.

Wenn die Tüv Unterlagen vorhanden sind.

Generell immer Kaufvertrag machen IMMER !

Ich bin auch Verwundert warum man so dumm sein kann und Ohne Kaufvertrag so was macht ....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

DerCaveman  24.04.2020, 04:44

Was hat er ueberhaupt mit der Person zu tun, die den Haenger von seinem Kaeufer gekauft hat? Doch rein gar nichts!

Nichts wuerde ich dem schicken und mich auch gar nicht erst auf eine Kommunikation mit ihm einlassen. Soll er sich doch an den wenden, von dem er den Haenger gekauft hat. Der ist naemlich sein Vertragspartner und nicht der Fragesteller.

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Silberfan  24.04.2020, 06:07
@DerCaveman

Das meine ich ja auch mitunter . sollte es aber zu einem Rechtsstreit kommen müssen Unterlagne her. Hauptproblem wird sein der Fehlende Kaufvertrag.

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