Polizei hat mein Handy sichergestellt darf ich die Daten löschen?

9 Antworten

Darf ich das?

Nö. Könnte teuer werden. Schau mal ins Strafgesetzbuch, § 136.

Übrigens wäre dann dein Handy als Tatmittel dauerhaft weg.


tobbe110  22.11.2022, 23:06

"Wer eine Sache...zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder in anderer Weise ganz oder zum Teil der Verstrickung entzieh..."
Daten sind keine Sache und selbst das Löschen dieser oder das Sperren des Handys würde nicht dem § 136 genügen.

Das sichergestellte Handy ist weder zerstört, beschädigt, unbrauchbar, noch wird es durch Löschung der Daten oder Sperrung in anderer Weise ganz oder zum Teil der Verstrickung entzogen. Denn es ist weiterhin vollkommen in Ordnung.

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Hallo DieWetter,

sicherlich darfst Du die Daten auf Deinem Handy löschen.

Nur praktisch stelle ich mir das Vorhaben schwierig bis unmöglich vor. Ist das Handy als Beweismittel sichergestellt worden, wird von der Polizei die SIM-Karte entnommen, so  dass kein Zugriff von außen auf das Gerät möglich ist.

Die Polizei durchsucht doch nicht Dein Handy indem sie es anmacht und schaut was da so drauf ist, sondern die Daten werden beweissicher mit einer speziellen Software ausgelesen.

Schöne Grüße
TheGrow

Letztendlich ist die Polizei nicht dumm. Daten löschen, Computer formatieren, auf Werkseinstellungen zurück stellen bringt nichts. An deine Daten kommen die trotzdem. Denn die haben spezielle Software dafür. Wenn du wirklich sicher gehen willst, dass niemand an deine Daten kommen soll, dann entsorge das Handy. Alles andere wäre Zeitverschwendung. Mehr nicht


tobbe110  22.11.2022, 23:11

"spezielle Software" ...wenn sich jeder Recuva und Co runterladen kann, kann man es nicht mehr als "speziell" bezeichnen. PLUS, selbst die Polizei besteht nicht aus Magiern, was man nicht mehr rekonstruieren kann, geht eben auch nicht zu rekonstruieren. Mehrfaches überschreiben oder eine gute Verschlüsselung, die den zeitlichen Rahmen sprengt, reicht aus. Die Vorgesetzten wollen auch nicht sehen, wie für ein Beweismittel, bei einem womöglich geringen Vergehen, Unsummen draufgehen.

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Tarik2512  05.04.2018, 15:01

Wenn er das Handy hätte könnte man die Daten 30mal überschreiben dann finden die auch nichts mehr.

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Strafgesetzbuch (StGB) § 136 Verstrickungsbruch; Siegelbruch

(1) Wer eine Sache, die gepfändet oder sonst dienstlich in Beschlag genommen ist, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder in anderer Weise ganz oder zum Teil der Verstrickung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


tobbe110  22.11.2022, 23:13

"Wer eine Sache...zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder in anderer Weise ganz oder zum Teil der Verstrickung entzieh..."

Daten sind keine Sache und selbst das Löschen dieser oder das Sperren des Handys würde nicht dem § 136 genügen.

Das sichergestellte Handy ist weder zerstört, beschädigt, unbrauchbar, noch wird es durch Löschung der Daten oder Sperrung in anderer Weise ganz oder zum Teil der Verstrickung entzogen. Denn es ist weiterhin vollkommen in Ordnung.

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Solltest du nicht tun wenn da nix schlimmes drauf is dann lass die doch ^^


tobbe110  22.11.2022, 23:12

Wir wissen ja alle, dass noch nie Unschuldige eingesperrt wurden, weil denen irgendwas im Munde herumgedreht wurde :D
Keine Daten sind immer besser, als wenn die überhaupt Daten haben!

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DieWetter 
Beitragsersteller
 05.04.2018, 14:35

Naja wie gesagt, will ich es denen nicht gönnen, und vill finden die was zu lasten von Freunden oder so.

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Mongono  05.04.2018, 14:36
@DieWetter

Aber das belastet dich auch weil der verdacht dann größer is dass ihr was verbürgt

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DieWetter 
Beitragsersteller
 05.04.2018, 14:38
@Mongono

Verdacht kann ruhig größer werden ich hab ja nichts gemacht, also werden die so oder so keine Beweise haben. ich will nur wissen ob ich das nicht mit dem Gesetz aneinander rate.

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Mongono  05.04.2018, 14:39
@DieWetter Strafgesetzbuch (StGB) § 136 Verstrickungsbruch; Siegelbruch

(1) Wer eine Sache, die gepfändet oder sonst dienstlich in Beschlag genommen ist, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder in anderer Weise ganz oder zum Teil der Verstrickung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

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DieWetter 
Beitragsersteller
 05.04.2018, 14:41
@Mongono

Das steht Beschlagnahmt wird. Es wurde ja nicht beschlagnahmt sonder Sichergestellt.

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Mongono  05.04.2018, 14:42
@DieWetter

Teste doch aus wirste schon merken wenn du ärger bekommst ^^

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Messkreisfehler  05.04.2018, 14:45
@DieWetter Selbst wenns nur sichergestellt wurde ändert sich nicht viel, dann ist es schlichtweg nur Verwahrungsbruch:
§ 133 Verwahrungsbruch

(1) Wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher Verwahrung befinden oder ihm oder einem anderen dienstlich in Verwahrung gegeben worden sind, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder der dienstlichen Verfügung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Tuehpi  05.04.2018, 14:35

Ich täte genau das selbe. Aus Prinzip.

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