arbeits handy von polizei beschlagnahmt darf ich es zurück verlangen?
Mein arbeits handy wurde von der polizei beschlagnahmt. Meine Frage jetzt könnte ich es zurück anfordern da es ja nicht auf mich regestriert ist?
4 Antworten
Naja, es kommt darauf an was passiert ist. Ich bin kein Jurist, das mal vorab. Soweit ich weiß gibt es gibt es keine allgemein gültigen Regeln für die Frist zur Rückgabe. Grundsätzlich gilt, dass beschlagnahmte Geräte dann zurückzugeben sind, wenn sie nicht mehr für das Verfahren benötigt werden. Wurde das Handy zwischenzeitlich ausgewertet und es fanden sich dort keine belastenden Indizien, dann hat die Rückgabe zu erfolgen. In der Praxis kann das bereits nach ein paar Tagen oder einigen Wochen erfolgen.
Wenn man den Frage hier so folgt, lohnt sich ein Warten nie. Besser gleich ein neues Handy kaufen.
Wenn die Polizei / Staatsanwaltschaft das Gerät nicht mehr als Beweismittel braucht, wird es an Dich zurück gegeben, wenn es bei Dir beschlagnahmt wurde! Alternativ an den rechtmäßigen Eigentümer, falls das Verfahrensgegenstand war.
Klar darfst du fordern, aber ein Erfolg wird dir nicht beschieden sein. Ferner müsste dein AG als Eigentümer diese Forderung stellen.
Ja, nach Abschluss der Untersuchungen. Das kann mehrere Monate dauern.