Polizei durchsucht mein Handy, Konsequenzen wegen Jugendpornografie?

1 Antwort

(...) ob ich dafür belangt werden könnte dass ich Pornografische Inhalte meiner Freundin auf meinem Handy habe. 

Der Besitz von jugendpornografischen Aufnahmen, selbst wenn sie freiwillig von der Freundin zugeschickt wurden, ist nach § 184c StGB strafbar. Wenn bei deinem Smartphone eine digitalforensische Untersuchung stattfindet, werden die Aufnahmen weitere Ermittlungen und somit strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Kann die Polizei auch zu den Eltern meiner Freundin gehen und ihnen darüber erzählen?

Da Jugendliche unter 18 Jahren unter der elterlichen Sorge stehen, haben Eltern das Recht und die Pflicht, über wesentliche Angelegenheiten, die ihre Kinder betreffen, informiert zu werden. Wenn die Ermittlungsbehörden bei ihren Ermittlungen derlei Aufnahmen entdecken, müssen die Eltern darüber in Kenntnis gesetzt werden.


Sagenumwobener 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 18:17

Ich habe bei der Beschlagnahmung die Kripo Beamten gefragt, diese meinten es ist in Ordnung weil ich selber ja 16 bin.

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medmonk  28.07.2024, 20:35
@Sagenumwobener
(...) diese meinten es ist in Ordnung weil ich selber ja 16 bin.

Die Kripobeamten können dir viel erzählen, wenn der Tag lang ist und wenn du denen bereits von diesen Inhalten erzählst, erst recht Interesse daran haben.

Der Besitz von Jugendpornografie ist eine Straftat und es vollkommen irrelevant ist, ob du 16, 22, 40 oder 90 Jahre alt bist. Das Alter ist nur insofern entscheidend, ob am Ende nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht geurteilt wird.

Auch bei der Benachrichtigung haben die Beamten keinen Spielraum und die Eltern darüber in Kenntnis gesetzt werden müssen. Ich habe dir auch den entscheidenden Paragrafen genannt, daher bitte selber im Strafgesetzbuch (§ 184c StGB) nachlesen.

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