Ist es Strafbar, wenn Polizisten pornografische Inhalte von Minderjährigen angucken, weil sie sein Handy überwacht haben?
Die pornografischen Inhalte stammen natürlich von dem minderjährigen Handybesitzer.
Z.B. "Dickpicks"...
6 Antworten
Wenn es darum geht, dass die Inhalte des Handys, wie z.B. Chatverläufe etc. gesichtet werden müssen, dann müsen sie sich die selbstverständlich auch anschauen. Das ist dann natürlich nicht strafbar, solange es im Rahmen der pflichtgemäßen Ausführung des Dienstes geschieht.
Wenn sie durch ihre Handlungen den entsprechenden Tatbestand erfüllen, natürlich.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert stets die Rechtsfindung. Wäre auch viel schneller gegangen als diese alberne Frage hier zu stellen.
Nein, solange sie es sich nicht auf ihr eigenes Handy schicken lol
Schau dir den § 184 b Abs. 5 StGB an. Da steht, dass sie es dürfen.
nein weil es zum Zweck von Ermittlungen manchmal vonnöten ist