Pickerl überziehen,Verfalldatum, Gastherme? Überziehungsfrist?
Hallo, ich wohne seit einem halben Jahr in einer Mietwohnung mit einer Gasheizung, habe letztens gesehen das sich eine Prüfungsplankette oberhalb der Gastherme befindet die im Juni dieses Jahres erneuert werden hätte sollen, meine Frage jetzt, darf ich das Pickerl überziehen? Ich habe schon die zuständige Firma im Juni kontaktiert aber sie hatten noch keinen Termin!
2 Antworten
Geht es um die Wartung oder die Emissionsmessung ("Abgasmessung")?
Letzteres macht ja der Schornsteinfeger. Der meldet sich an. Da muß man nichts beauftragen. So ist das jedenfalls in Deutschland.
Die Wartung dagegen muß beauftragt werden. Wenn Du das gemacht hast aber erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Termin bekommen hast ist das auch kein Beinbruch.
Eigentlich wäre das aber Sache des Vermieters, nicht deine als Mieter.
Danke für die rasche Antwort, da es meine erste Wohnung ist war ich mir nicht sicher aber es geht um die Wartung, es ist eine Wohnung in einem Wohnkomplex also einer Genossenschaft also kein Privatvermieter.
Ich hatte nur recherchiert und etwas von einer hohen Geldstrafe gelesen wenn man dem nicht nachkommt, aber ich denke da wird ja wohl doch ein Auge zugedrückt wenn es sich um ein paar Wochen handelt!
Ich vermute mal du wohnst nicht in Deutschland? Bei uns wird die Prüfplakette vom Schornsteinfeger angebracht und der kommt automatisch wieder wenn das Gerät wieder zur Prüfung fällig ist. Weiß aber nicht wie sich das bei euch verhält .
Gruß Markus
Ja ich wohne in Österreich, okay danke trotzdem!