Pflegehund behalten rechtlich?
Hallo ich habe einen Hund von seinem Besitzer bekommen der eigentlich zu einer Hundehilfe sollte ich habe ihn aber vorher geholt weil es ihm nicht gut ging später dann die Hundehilfe selber mit eingeschaltet und ein Vertrag unterschrieben dass ich Pflegestelle bin jetzt habe ich den Hund seit Silvester und will ihn nicht mehr weggeben weil er wunderbar ist. Allerdings kommt morgen auch etwas weiterer Ferne eine Frau die den Hund holen möchte und die Hundehilfe sagt wir dürfen den jetzt nicht behalten müssen den abgeben. Was wäre wenn ich sie doch einfach behalten werde um morgen nicht abgeben würde?
3 Antworten
Hallo ich habe einen Hund von seinem Besitzer bekommen
Und woher weißt du, dass diesem Mann der Hund gehört hat?
Nicht jeder der einen Hund ausführt, ist gleichzeitig auch der Eigentümer, bzw. Hundehalter. Besitzer ist immer nur der, der den Hund ausführt, mehr aber auch nicht.
Ich dachte du würdest zumindest den Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer kennen.
Ich glaube kaum, dass derlei juristische Spitzfindigkeiten für die Beantwortung der Frage relevant sind:
Was wäre wenn ich sie doch einfach behalten werde um morgen nicht abgeben würde?
Ist ja traurig, wegen was für Nichtigkeiten du dich hier aufregst.
Wir sind hier auf einer Ratgeberplattform, nicht auf einer Rechthaberplattform.
Antworten wie deine sind genau das was diese Plattform NICHT braucht!
Du hast es also nicht begriffen!
Wichtig ist es in einem Forum, dass man dem Fragesteller hilft.
Wenn du selbst Fragen hast, dann stelle sie separat und dann werde ich auch versuchen dir zu helfen.
z.B. dies hat mit der ursprünglichen Frage des Fragestellers überhaupt nichts zu tun:
Was wäre wenn ich sie doch einfach behalten werde um morgen nicht abgeben würde?
Und wenn du juristische Stitzfindigkeiten damit in Zusammenhang bringst, kann ich nur beurteilen, dass du darin eine Niete bist.
Du hast einen Vertrag unterschrieben, das ist das Problem.
Wenn du dich nicht daran halten möchtest, sprich mit der Hundehilfe. Notfalls frage einen Anwalt.
Was wäre wenn ich sie doch einfach behalten werde um morgen nicht abgeben würde?
Das wäre Unterschlagung, § 246 StGB, in deinem Fall belegt mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe.
Könntest du diese beiden Sätze erläutern? Sie widersprechen sich nämlich.