Pflegeheim: Zahlt der Ehepartner oder Rückgabe einer Schenkung?
Meine Mutter kommt ins Pflegeheim. Ihre Rente reicht nicht für den Eigenanteil, d.h. das Sozialamt muss einspringen. Sie hat mich in vergangenen 10 Jahren reichlich beschenkt. Ihr Ehemann hat genügend Einkommen, um den Eigenanteil zu zahlen.
Frage: fordert das Sozialamt zuerst die Zahlung vom Ehemann oder verlangt es zuerst die Rückgabe der Schenkung ?
2 Antworten
was genügend Einkommen ist oder nicht, bestimmst ja nicht du.
Die wenden sich natürlich erst an den Ehemann, da sie verheiratet sind.
Eine Schnekung kann man bis 10 jahre im Nachhinein zurückfordern, allerdings müsste der Staat ja davon Kenntnisse bekommen und es hat auch viel damit zu tun, mit was man beschenkt worden ist und wieviel Einkommen du selber hast.
Ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich glaube der Ehemann müsste über 100.000€ im Jahr verdienen um für die Kosten aufkommen zu müssen. Eine Schenkung wird zumindest nicht zurückgefordert.
Bei Immobilien geht es sehr gut. Aber ich gehe davon aus dass es sich bei den Schenkungen um Dinge handelt die nicht über einen Notar etc. gelaufen sind. Immerhin kann niemand nachweisen wenn mir z.b. 5000€ geschenkt wurden.
schreibe ich ja alles, es fehlen zu viele infos hier. Und glaube ja nicht, der Staat hätte nicht irgendeine Möglichkeit, das herauszufinden. Und wenn es der Ehemann ist, der dann petzt, weil er nix zahlen will (schätze mal, es ist nicht der Vater)
Nein, der Ehemann muss deutlich eher bezahlen. Da kommt er fast nie raus. Bei Kindern ist das etwas anderes.
also das der Staat nicht zurückfordern darf, stimmt so nicht. Es kommt sicher drauf an, um was es geht und wie da eine Nachweis erfolgen kann. Bei Immobilien geht das allerdings sehr gut. Das ist keine Frage für das Netz, weil sämtliche Hintergrundinfos fehlen.