Sozialamt haus?

4 Antworten

Ich würde dir erstmal empfehlen, Dich genau zu informieren. Wenn du nicht mal weißt, was im Grundbuch steht, dann beantrage dort mal Einsicht. Ich gehe mal davon aus dass du alleine im Grundbuch stehst und dein Vater eben Wohnrecht hat und das als Belastung im Grundbuch drinne steht.

Du musst deine Eltern glaube ich nicht so heftig unterstützen dass deine Existenz in Gefahr ist. Soweit geht das nicht. Außerdem kannst du die Wohnung unten vermieten wenn dein Vater ins Pflegeheim kommt.

Generell würde ich mir aber überlegen ob du dir das Haus auf Dauer leisten kannst, dann auch Reparaturen kommen auf dich zu und andere Belastungen wie Grundsteuer und was weiß ich nicht alles.


Sandrabenny 
Beitragsersteller
 24.02.2024, 09:22

Also mein Bruder ist nicht eingetragen. Er wurde eigentlich enteerbt. Deshalb würde er nur 20.000. Bekommen. Wenn Papa lebt ohne das er ins Heim muss. Aber mein Vater ist jetzt dement geworden. Und ich gehe arbeiten.. Wen der Fall wäre das es nicht anders geht und er weg muss.

Singuli  24.02.2024, 11:26
@Sandrabenny

Wegen der genauen Konstellation würde ich mich noch mal beraten lassen. Enterben kann man nämlich nicht. Das müsste schon der enterbte Erbe im Vorfeld unterschreiben dass er nichts mehr bekommt.

Aber insgesamt darfst du glaube ich nicht durch die Unterstützung deiner Eltern so benachteiligt sein dass du gar nicht mehr leben kannst

Sandrabenny 
Beitragsersteller
 24.02.2024, 12:35
@Singuli

er hat ja unterschrieben. Dehslab 1/8 vom hauswert. Also im testerment

pflege ? da dürfen sich kinder beteiligen !

aber da bleibt dir und deiner familie genug über für vernünftiges leben !

der bruder bleibt weiter im grundbuch - ohne auszahlung !

im fall der fälle : ihr zieht nach unten und das dachgeschoß wird vermietet ?

beratung fällig ? das machen auch die immo-fachleute der sparkassen


Singuli  24.02.2024, 13:21

Omg, wenn man von Beratern einer einzelnen Firma beraten wird, dann empfehlen die meistens nur die Sachen der eigenen Firma

Sandrabenny 
Beitragsersteller
 24.02.2024, 09:23

Mein Bruder wurde enteerbt. Der steht nirgends. Deshalb bekommt der nur 20.000. Das haben wir geeinigt

Das Sozialamt kann Schenkungen aller Art innerhalb von 10 Jahren zurückfordern.

Da die Schenkung bei Dir noch keine 10 Jahre her ist, könnte das Sozialamt Ansprüche an Dich stellen, wenn Dein Vater in ein Pflegeheim kommt und die Kosten der Unterbringung nicht selbst getragen werden können.

Lass Dich da mal beraten. Auch die Sozialämter selbst geben dazu Auskunft.

laß dich von einem Notar beraten, oder einem Rechtsanwalt

(ich habe gehört, die ersten 15 Minuten sind kostenlos, weiß es aber nicht genau)