Pflegeheim behält Nachlass, was kann ich tun?
Hallo liebe Gemeinde,
mein Vater verstarb am 15.09.2023.
Er bezog Sozialhilfe und hatte im Pflegeheim ein Taschengeldkonto.
Nachdem ich die Meldung vom Sozialamt erhalten hatte, das keine Rückforderungen bestünden, schrieb ich das Pflegeheim an, mir bitte sein gesamtes Guthaben vom Taschengeldkonto auf mein Bankkonto zu überweisen.
Ich habe ein handschriftliches Testament von meinem Vater, aber "die aus Düsseldorf" (so sagte mir die Verwaltungsmitarbeiterin des Pflegeheims) bestehen wohl auf einen Erbschein, oder eben ein Notariell beglaubigtes Testament.
Ich bin aber der Meinung, dass das nicht rechtens ist (da ICH das Zimmer am nächsten Tag selbstständig räumte, und somit gilt das ja schonmal als angenommen, das ich der Erbe bin)und hatte mit einem "Einschreiben/Einwurf- Brief" Sie aufgefordert, mir nun das Geld bis zum 08.07.2024 zu überweisen.
Bis heute habe ich keinerlei Meldung oder Rückmeldung seitens des Pflegeheims bekommen. (Weder zum Tod meines Vaters, noch wie es nun um das Taschengeld bestellt ist)
In dem Schreiben "drohte" ich mit der Übergabe zu meinem Rechtsanwalt, wenn das Geld nicht bis zum angegebenen Datum auf meinem Konto sei.
Mein Problem ist, das ich keine Rechtsschutzversicherung habe, weder mir ein aberatungsschein vom Amtsgericht zustehen würde, weil ich ganz knapp oberhalb der Grenze liege, das ich einen bekommen würde.
(Zum SoVd wandte ich mich auch, nur in der Angelegenheit beraten die einen nicht, da es sich um Erbrecht handelt)
Habt ihr vielleicht noch Ideen was ich nun machen kann?!
Lieben Dank im voraus;)
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Was spricht dagegen, sich einen Erbschein zu holen?
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Die Kosten?!
7 Antworten
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Dass was von dir verlangt wird.
Das Verhalten der Bank ist bereits außerst ungewöhnlich. Möglicherweise hattest du auch eine Vollmacht über den Tod hinaus.
Mit der Räumung des Zimmers - hast du zwar das Erbe durch Handlung angenommen, aber das Pflegeheim kann nicht ausschließen, dass evtl noch weitere Erben vorhanden sind oder noch ein weiteres Testament existiert.
Beim Gericht abgegeben - musst du auch das private Testament. Vielleicht werden die aus Düsseldorf mit Eröffnungsprotokoll und Testament glücklich.
Die Kosten des Erbschein können in der Kombination vermutlich auch nicht so hoch sein.
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Was denn für ein Eröffnungsprotokoll?!
Egal ob notarielles.Testament oder Privates: das Testament wird von einem Rechtspfleger eröffnet, nach wem,.wann verstorben, wo letzten Wohnsitz, wie erhalten - in welchem Zustand (verschlossener Umschlag, geöffnet oder ohne). Datum des Testament.
Das ganze in beglaubigter Form mit dem Aktenzeichen des Nachlassvorgang..
Sofern noch ältere Testamente.in der Verwahrung des Gerichtes sind - werden auch diese den Erben (und den möglichen Pflichtteilsberechtigten) übersandt. Alles jedoch ohne inhaltliche Prüfung.
Die Kosten des Erbschein richten sich nach Ziffer 12210 und Ziffer 23300 der GNotKG
Bei einem Nachlasswert von 10.000€ wärst du zB bei 150€
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_2.html
Dass ein Anwalt die Düsseldorfer von was anderem überzeugen kann- bezweifle ich. Kenne aber die Rechtsprechung in dem Bereich nicht.
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Wie mir bekannt ist, ist ein Erbschein oder das notarielle Testament immer erforderlich, wenn Du an irgendwelche Gelder oder Wertsachen möchtest. Das sollte ja kein Problem sein. Das Heim muss ja auch abgesichert sein.
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Selbst bei seiner Bank hatte ich "nur" mit dem handschriftlichen Testament keinerlei Schwierigkeiten. Das Konto wurde aufgelöst. Soweit ich gelesen habe, braucht man einen Erbschein zb. Wenn man im Grundbuch etwas umtragen lassen will.
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Es ist äußerst ungewöhnlich, dass du ohne Eröffnungsprotokoll oder Erbschein Geld von der Bank bekommen hast
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Du musst gegenüber dem Nachlassgericht erst einmal erklären, dass Du das Erbe annimmst. Du reichst das Testament ein. Dann wird geprüft, ob irgendwelche anderen Erbberechtigten (Stichwort Pflichteil) bekannt sind. Und dann musst einen Erbschein beantragen. Mit diesem Erbschein kannst Du dann alles weitere veranlassen
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ohne den geht es aber nicht! Evt. machst Du Dich sogar strafbar, wenn Du etwas aus dem Nachlass entnimmst
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Wieso strafbar?! Ich musste ja auch sein Zimmer (schnellstmöglich) räumen und habe Wertgegenstände (Zb den Tv) mitgenommen. DA ging das komischerweise...hmm
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Da Du (noch) nicht Erbe bist, darfst Du keine Wertgegenstände, die unter das Erbe fallen, entnehmen
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Das geht doch aber nicht anders, denn das heimzimmer musste ja so schnell wie möglich geräumt werden. Und da ich Einzelkind bin, habe ich natürlich alles an mich genommen. Wie sollte das auch sonst anders gehen...
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Leider orientieren sich Rechtsthemen nicht immer an der Praxis.
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Sbet demnach, weil ich ja den TV aus dem Zimmer holte, ist die Erbfolge doch klar.
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Den Erbschein vorlegen. Der ist in der Tat Pflicht, sonst dürfen sie es schlichtweg nicht auszahlen. Oder eben das beglaubigte Testament. Du musst es schrifltich nachweisen. Ich sehe das Problem nicht.
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Kann man nach dem Tod ein Handschriftliches Testament denn noch Notariell beglaubigen lassen?! Was ist günstiger?!
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Nein, wie soll ein Notar jetzt bestätigen, dass es dein Vater erstellt hat. Wenn er keine großen Reichtümer hinterlassen hat, kostet der Erbschein max. 150,-- Euro. Aber das kann dir das Gericht sagen.
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also ich weiß das das amt sogar gesetzlich in der lage ist ersparnisse einzufordern vom toten, um die kosten die sie getragen haben wieder rein zu holen.
ob das heim solche rechte hat weiß ich nicht, wobei die ja keine offenen kosten haben sollten hast du ja asicherlich alles bezahlt oder irgend wer, wenn natürlich kosten offen sind, könnte das als sicherheit dienen.
wenn es aber keine rechnungen noch gibt wo offen, würde ich mal auf spezalisierten anwalt zugehen für erbrecht da finden sich in google genug wo erstberatung kostenlos anbieten. der kann dir dann einschätzen ob du überhaupt erfolg haben würdest.
verlass dich nicht auf google recherchen, da hab ich oft selbst fehlerhaft recherchiert und später meine fehler recherchen erst erkannt.
lieber von experten beraten lassen.
eigentlich kann sich heim so was nicht erlauben, das wäre fatal würde so was raus kommen, da würde doch keiner mehr hin gehen.
Mit der Vollmacht über den Tod hinaus stimmt. Dann kann das gut sein, ja.
Was denn für ein Eröffnungsprotokoll?! Gehört das dann zum Erbschein dazu oder wie?!
Ist ja schön, wenn die aus Düsseldorf ihren Mitarbeitern nicht trauen. Denn ich war die einzige, die ihn besuchte. Andere Kinder existieren nicht, ich bin Einzelkind.
Das Testament ist so geschrieben, daß nir DIESES seine Gültigkeit hat und kein anderes.
Tja, was wäre nun günstiger?! Bzw was kostet denn so ein Erbschein?! Hab im internet von bis über angefangen gefunden, also von recht günstig bis sehr teuer?!
Oder wäre ein Anwalt doch die günstigere Wahl?!
Ich weiß nicht, was ich machen soll....