Kann ich den Erlös aus Hausverkauf behalten, wenn ich in ein Pflegeheim ziehe?

7 Antworten

Lass dich am besten von einem Fachanwalt beraten.

Was in diesem Falle versäumt wurde, sich rechtzeitig vom Vater eine Vollmacht erteilen zu lassen, um als Betreuer/in für den Vater handeln zu können.

So wurde eine fremde Person vom Gericht als Betreuer/in bestimmt, welche nun die Rechtsgeschäfte des Vaters wahrnimmt. Du bist da aussen vor und kannst nicht eingreifen.

Du könntest bei Gericht das sog. Betreuungsrecht erstreiten. Heisst, die jetzige Betreuerin würde abgesetzt und du als Betreuer/in für den Vater bestimmt.

Das solltest du mit einem Anwalt besprechen.

Erlös aus Hausverkauf. Da gibt es eine bestimmte Summe die als Schonvermögen angesetzt wird. Alles was darüber hinaus an Erlös übrigbleibt, wird für die Kosten der Pflege herangenommen, wenn der Vater selber keine ausreichenden Mittel für die Pflegekosten hat.

Das Haus wird verkauft werden. Egal ob es über die Betreuerin geregelt wird oder das Sozialamt eine Zwangsversteigerung einleitet.

Der Erlös geht zu 25% an seine Ex-Frau und der Rest wird dann für die Pflege genommen.

Ein Verkauf auf dem freien Markt kann euch durchaus sehr viel mehr Geld bringen als wenn es zwangsversteigert wird.

Es kann auch sein, dass das Geld nicht ganz aufgebraucht wird. Kommt halt drauf an, wie viel davon noch in den nächsten Jahren benötigt wird.

Ich würde mich schnellstens mit der Betreuerin in Verbindung setzen und mit ihr das weitere Vorgehen klären.

Ein paar Sachen kann ich dir beantworten. Im grossen und ganzen wird alles so seinen Lauf nehmen wie du es befürchtest. Der grösste Fehler war, und ich habe keine Ahnung wie es dazu gekommen ist, das eine Betreueung vom Gericht gestellt worden ist. Das hätte in euerem Fall auch einer aus der Familie machen können. Aber hätte,hätte Farhradkette. Der Schonbetrag wird in diesem Fall 5000 € betragen und ich hoffe das die Scheidung schon länger zurückliegt.Dann hat die Mutter den Anspruch von 25% des Hauses.

Zu 1 = Ja darf sie, das muss aber vom Betreungsgericht genehmigt werden.

Zu 2 = https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/immobilie-durch-betreuer-verkaufen.html

Zu 3 = Einen Teil bekommt sicherlich die Mutter, aber das meiste Geld wird selbstverständlich für die Pflege, die Unterbringung im Pflegeheim etc genutzt.

Für 1x die Woche find ich das allerdings reichlich wenig, der Mann hätte sicherlich wesentlich öfters Besuch von der Pflege bekommen müssen, denn von jetzt auf heute kann man nicht so aussehen, da haben es so einige Seiten auf gut Deutsch versemmelt.

1) Ja, es ist Aufgabe der Betreuerin dafür zu sorgen, das für den Vater gesorgt wird. Wenn er anders das Pflegeheim nicht bezahlen kann muss die Immobilie halt verkauft werden. Alternative könnte man über eine Vermietung nachdenken, falls Rente, Miete, und Pflegeversicherung fürs Heim reichen

2) Makler etc darf sie bestellen, wenn dies notwendig und Wirtschaftlich ist. Wenn im Bekanntenkreis jemanden habt der das günstiger oder sogar umsonst macht müssen die genommen werden. Das kann die Betreuerin aber nicht von alleine wissen.

3) natürlich. Sozialhilfe gibt es nur wenn man bedürftig ist. Solange Vermögen da ist muss dies erst eingesetzt werden. Das ist ja der Hintergrund für den Verkauf der Wohnung.