Pflegefall Verkauf der Wohnung?
Meine Mutter und ich wohnen in einer Eigentumswohnung, ich habe 50% Miteigentumssnteil, muss diese zur Finanzierung des Heimplatzes herangezogen werden, obwohl ich dort wohne und Miteigentümer bin (Miteigentümer seit 2 Jahren) ,ich wohne seit einem halben Jahr dort. Kann das Sozialamt den Verkauf fordern, auch wenn ich dort wohne? Danke
2 Antworten
denke so einfach geht es nicht, wenn du selbst dort gemeldet bist, die Finanzierung wird ja berücksichtigt. aber ganz ohne Prüfung durch das Amt geht es nicht. bei meinen Stiefvater wurde bei seiner Mutter sogar die Autofinanzierung berücksichtigt und brauchte nicht das Auto zurück gegeben.
die Beraten auch dich beim Amt dazu.
Ich denke es kommt drauf an wie du Miteigentümer geworden bist. Schenkungen die eine Bedürftigkeit auslösen können rückgängig gemacht werden.
Zumindest kann verlangt werden dass du die Wohnung bzw ihren Anteil beleihst.
Einfach das wohneigentum unbelastet lassen und den Steuerzahler fürs nicht durch pv und Rente gedeckte Heimkosten aufkommen lassen, das wird nicht funktionieren.