Wohnen in Eigentumswohnung der Eltern bei SGBXII?
Hallo,
ich beziehe SGBXII und würde nun gerne in die 49qm grosse Eigentumswohnung meiner Eltern ziehen,die derzeit vermietet ist.Meine Eltern wohnen 2 Strassen weiter, es sollte also keine Bedarfsgemeinschaft vorliegen.
Ist dies soweit möglich bzw. überprüft das Sozialamt die Wohnung dann vorort?Für meine Gemeinde sind 50qm und 380€ nettokaltmiete für eine Person als angemessen angegeben, aber der Mietspiegel liegt hier bei 10€ pro qm, wodurch ein viel höherer Preis für die Wohnung entstehen würde.
Wie müssen meine Eltern da nun vorgehen?
4 Antworten
Ihr macht einen normalen Mietvertrag über 380+NK und du reichst das beim Amt ein.
Deine Eltern sind wie jeder Dritte, die bekommen dann die Miete ganz normal vom Amt.
Nur das Finanzamt könnte Stress machen, die sollen manchmal eine fiktive Miete von hier 500 dann für die Steuern anrechnen wollen.
Aber erst mal machen die das nicht.
Deine Eltern setzen einen Mietvertrag auf, sie können dabei die Miete klein halten, sie müssen nicht den hohen Preis im Mietspiegel ansetzen. Allerdings gibt es meines erachtens nach eine Mindestmiete, die sie aufrufen müssen, damit ihre Kosten gedeckt sind, das sollten sie mit dem Steuerberater klären, bzw wenn sie den Preis vom Amt ansetzen, dann sollte das eigentlich genügen.
Wenn deine Eltern sich an die Mietobergrenze halten, ist das kein Problem. Das sind dann Vermieter, wie jeder andere auch.
Aber den qm-Preis von 10 € kannst du vergessen. Diesen "Verlust" können deine Eltern ja steuermindernd angeben.
andersrum .... sie müssen Steuern auf die erzielbare Miete zahlen ...
Das Amt wird keine 10 Euro pro qm zahlen, sondern nur die angemessene Miete ...
Deine Eltern müssen dann auf dieseb "Verdienst" verzichten ...
cersteuern müssen sie dann aber vermutlich die erzielbare Miete ....