Haus vor Sozialamt schützen?
Ehepaar mit 2 Kindern besitzt in den 70er Jahren Einfamilienhaus zu jeweils 50 %. Ehemann verunglückt , Von den Anteilen gehen 50 % auf Witwe und zu jeweils 25 % an die Kinder ( laut Erbschein von 1975 ) über.
Witwe wird nun 2020 Pflegefall mit Pflegegrad 2 und muss nun ins Seniorenheim, wünscht sich aber das Kinder das Haus bekommen. Rente reicht nicht komplett aus um Heimkosten zu zahlen.
Gibt es noch eine Chance Immobilie vor dem Zugriff des Sozialamts zu 100% zu schützen?
4 Antworten
Für mich kann da etwas nicht stimmen, denn mit Grad 2 muss keiner ins Pflegeheim müssen.
Mutti kann auch nicht 50% erben, wenn ihr schon Teile vom Haus gehören. Mutti gehören nun bestimmt 75%, den Kindern 25 %.
Beide können verkaufen, und zu was sollte das Sozialamt benötigt werden.?
Es wird ja bestimmt auch Miete rüberwachsen, oder soll das Haus leer stehen?
Dann sollte man tatsächlich nachrechnen, ob sich das Haus und die anfallenden fehlenden Pflegekosten durch eine Vermietung decken lassen.
Aber einkalkulieren, dass sich die Kosten für die Pflege schnell erhöhen können, wenn der Pflegegrad steigt. Auch das muss dann bezahlt werden - hat man das nicht einkalkuliert, muss das Haus letztendlich doch dran "glauben" ....
Dann müssen die Kinder für die entsprechenden Kosten aufkommen, dann braucht das Sozialamt nicht an das Haus.
Es geht aber nicht, beides zu "bekommen" - das Haus und die Kosten vom Sozialamt.
So kann ein Sozialsystem nicht funktionieren.
Kinder sind finanziell nicht in der Lage für die Heimkosten aufzukommen.
Die Kinder können aber doch eine Hypothek auf das Haus aufnehmen - und davon dann Monat für Monat die Heimkosten zahlen .... so bleibt das Haus erhalten.
oder das Haus auch vermieten. Dann kann davon das Heim bezahlt werden.
ja, auch das wäre eine mögliche Alternative, wenn die Miete für die fehlenden Pflegekosten ausreicht (und natürlich genügend übrig bleibt, um Reparaturen etc. zu bezahlen)
Dann mögen die Kinder ihr Erbe verkaufen/vermieten.
Da die alte Dame aber noch lebt, gibt es noch gar kein Erbe!! (Außer dem Viertel, dass den Kindern bereits schon gehört als Erbe vom Vater)
Was jetzt, kein Erbe oder doch anteilig?
Ist sowieso wirr, Kinder bekamen 50 und Mutti auch, Mutti war aber vorher schon Eigentümerin.
Wenn Mutti schon 50 hatte, hat sie jetzt 75 und die Kinder zusammen 25, und alle können verkaufen.
Dann mögen die Kinder ihr Erbe verkaufen
Bei deinem Kommentar hört es sich so an, als gehöre das Haus bereits komplett den Kindern - als hätten sie es bereits geerbt!! Sie haben aber eben bisher nur 25 % geerbt - und nicht mehr. also können sie auch nicht mehr verkaufen!
Macht auch nix - trotzdem können sie das "Erbe" nicht einfach verkaufen, weil die Hälfte immer noch der Mutter gehört - und genau der Verkauf soll ja entsprechend der Frage auch verhindert werden.
na ja, ihr erbt noch mal 75% vom Haus und da solltet ihr schon selber den Wert erhalten, oder? Es ist natürlich schöner, wenn es euch ohne Kosten verschenkt wird.....
ich glaube, du bist bei mir mit diesem Kommentar an der falschen Adresse ... ich bin nicht die FS
nochmals zur Klarstellung: im Grundbuch stehen 3 Namen aber keine %... es gibt aber noch nen Erbschein ( vom verstorbenen Ehemann dessen Haus das war) auf dem steht 50 % Witwe, 25% ein Kind, 25% ein andres Kind also gehe ich davon aus dass zu aktuellem Zeitpunkt bedeutet dass 50 % der Immobilie ungeschützt sind. Ob sich DA noch was drehen lässt war die Frage!
"Gegenleistung für Pflegeleistung " : In welchem Szenario mit den jeweiligen Fakten wäre dies möglich?
"Gegenleistung für Pflegeleistungen" wäre nur gegangen, so lange die Dame noch in ihrem Haus gelebt hätte. Und wäre von den Kindern - zusätzlich z.B. zum Pflegedienst - gepflegt worden, es wäre saubergemacht worden, sie hätten eingekauft und sich eben in allen möglichen Lebensbereichen gekümmert ....
aber auch das geht jetzt nicht mehr
Das war tatsächlich die letzten Jahre so, nur eben ohne Pflegegrad! Der Lebensgefährte ist gestorben und die Kinder mussten sich um sie kümmern, nur eben inoffiziell. Jetzt war es eben nur so "schlimm" geworden u.a. durch einen Sturz dass sie ins Krankenhaus musste und zum offiziellen Pflegefall wurde.
das mag sein, aber das hätte dann eben damals schon notariell festgeschrieben und das Eigentum des Hauses an die Kinder übertragen werden müssen. Dann wäre auch diese 10 Jahres Frist (wie bei einer Schenkung) nicht maßgeblich gewesen - so aber ist es leider zu spät.
Es geht vielen so, die sich leider gar nicht früh genug darum kümmern oder aber auch ihr Eigentum gar nicht aus den Händen geben wollen ..... aber wenn es nicht rechtzeitig und richtig gemacht wird, gibt es keinen Weg zurück - das Haus ist weg.
Natürlich auch unfair, wenn man bedenkt, dass für die Menschen, die nichts haben und für die niemand bezahlen kann, ja auch die Sozialämter alles bezahlen .... aber so funktioniert ein Sozialsystem nun mal eben.
Da gibt es kein Szenario. Die Gegenleistung kann bereits in bar abgegolten sein. Sonst hätte man das vorher schriftlich regeln müssen.
Es sind nicht 50% ungeschützt.
Im Erbschein steht drin, wieviel wer geerbt hat. Der Verstorbene hat 50% vom Haus vererbt. Beispiel: Hauswert 200.000, dem Verstorbenen gehörten 100.000, davon bekommt die Witwe 50.000 und die Kinder teilen sich die restlichen 50.000.
Der verstorbene hat dadurch dass er verunglückt ist 100 % vererbt. Siehe Beschreibung Erbschein.
Klar hat er sein gesamt Vermögen vererbt. Das ist aber ja nur das halbe Haus. Die andere Hälfte gehört ja bereits der Witwe.
Irgendwie verstehst du da was falsch, 50 % gehören der Witwe, 50 % den beiden Kindern also kann das Sozialamt nur 50 % angreifen.
ja, aber leider kann man meistens ein Haus ja nicht nur "halb" verkaufen .... natürlich kommt das Sozialamt erst einmal nur an die 50 % dran - aber auch Kinder sind ihren Eltern gegenüber unter bestimmten Gegebenheiten unterhaltspflichtig ... und wenn die auf einmal Vermögen haben, wird sich auch die ARGE sehr dafür interessieren .....
DIe ARGE interessiert sich nicht für Vermögen von den Kindern. Die Unterhaltspflicht bezieht sich nur auf laufendes Einkommen.
Von der Witwe kann verlangt werden, dass das Haus verkauft wird. Weigern sich die anderen Eigentümer die Zustimmung zu geben, dann wird es zwangsversteigert.
Das ist in ERbengemeinschaften (bei Wohnungseigentum) leider oft der Fall, da da einer nicht die Zustimmung gibt.
Die ARGE kommt an 75% vom Haus ran, da soviel der Witwe ja bereits gehört.
nein, allen Kindern zusammen gehört 25% vom Haus.
Der Witwe gehörte ja bereits vor dem Todesfall 50%. Nach dem Todesfall hat sie ja auch geerbt.
Ein Sozialamt kann nicht versteigern lassen, es kann aber eine Grundschuld zur Sicherung eintragen lassen, lese ich in der Literatur.
Deshalb bin ich ja irritiert, denn in der Frage steht etwas anderes.
Nein, das Sozialamt berücksichtigt durchaus auch das Vermögen von Kindern, wenn die Pflegekosten nicht gedeckt sind - das haben wir grade vor einem Jahr "durch" .....
Keine Ahnung woher du immer die Gewissheit nimmst, dass der pflegebedürftigen Dame bereits 75 % des Hauses gehören.
Die Ehegatten können durchaus ein Testament gemacht haben, in dem die Verteilung des Erbes anders bestimmt war - z.B. ein sogenanntes Berliner Testament - da erben Kinder z.B. erst nach dem Tode des letzten Elternteils ....
Die FS sollte wohl am besten wissen, wem welche Anteile am Haus gehören ....
Ja das hab ich mehrfach erklärt mit den Anteilen: Ein Testament gibt es nicht, nur ein Grundbucheintrag mit 3 Namen und einen Erbschein von 1975 , ich nehme an der ist so zu interpretieren dass schon nach dem Unglück die kompletten 100 % vererbt wurden zu jeweiligen Teilen von 50 , 25 und 25 %.
lach - ja das hast du - aber scheinbar wissen es hier einige Nutzer besser als du selbst .....
Und nun wieder zu meiner ursprünglichen Frage: Ist es möglich in irgendeinem Szenario egal jetzt in welcher Familienkonstellation die Immobilie zu schützen? Wenn das Haus zu wenig, zu viel wert ist, Kinder Einkommen oder nicht oder irgendetwas anderes haben?
Nein, es ist und bleibt leider so, wie ich es dir mehrfach geschrieben habe:
- für eine Schenkung ist es zu spät
- für eine Übertragung ist es ebenfalls zu spät
Bleibt jetzt nur, irgendwie den Fehlbetrag der Pflegekosten zusammen zu bekommen. Eben z.B. durch eine Vermietung, oder dass alle zusammenschmeißen oder u.U. durch eine Hypothek. NUR wenn die Differenz Monat für Monat bezahlt wird, bleibt das Haus vom Sozialamt verschont.
Sonst funktioniert nichts. Leider denken viel zu viele ältere Menschen nicht rechtzeitig daran, das Eigentum zu sichern - oft ist es natürlich auch kaum bis gar nicht möglich - aber oft wird das einfach auch nur "vergessen", weil man sich mit der Thematik (die ja dann auch das eigene Ableben beinhaltet) nicht beschäftigen möchte.
Dann kommt das Sozialamt nach dem Ableben der Eigentümerin und will ihr Geld von den Erben haben.
Da wurde aber wohl Vermögen übertragen und an das kann die Sozialkasse auch noch ran.
Diese Annahme ist so aber nicht richtig. Denn wenn Mami bereits Miteigentümerin war, kann sie ihren Anteil ja nun nicht selber erben, wie auch?
Zitat aus der Frage:
Ehepaar mit 2 Kindern besitzt in den 70er Jahren Einfamilienhaus zu jeweils 50 %
nein - glaub mir, ich weiß wovon ich schreibe. Es handelte sich um EIGENES Vermögen der Kinder, das dann für die Berechnung der Leistungsfähigkeit herangezogen wurde.
da sehe ich keinen Hinweis, dass Spargeld (Vermögen) angerechnet wird. Es handelt sich um die laufenden mtl. Einkommen.
lach - nein, es sagt ja schon der Begriff "Vermögen - Schonvermögen" ...
Definition lt. SGB: "Schonvermögen ist ein Überbegriff für bestimmte Vermögenswerte, die nicht bei der Beantragung von Sozialleistungen berücksichtigt werden. Der Begriff Schonvermögen steht für ein Vermögen, das geschont, also nicht angetastet wird."
Die Höhe dieses Schonvermögens wird recht individuell geregelt - bei mehr Vermögen, muss dieses für den Elternunterhalt Verwendung finden.
"Auch beim Elternunterhalt gibt es Schonvermögen. Über die genaue Höhe entscheiden Gerichte. Sie stützen sich dabei auf folgende Regelungen:
- Das Wohneigentum der Kinder ist besonders geschützt. Eine selbstbewohnte Immobilie müssen sie nicht verkaufen.
- Auch bestimmte Rücklagen für die Alterssicherung sind geschützt – in Höhe von etwa fünf Prozent des Bruttoeinkommens. ...."
nein, natürlich nicht. Die Frau muss schon für ihre Kosten aufkommen und dafür hat sie ja das Haus als Wert.
Nein, auch wenn die Kinder das Haus überschrieben bekommen.. Kinder sind ggf. für diese Kosten zahlungspflichtig
Ist es jetzt nicht schon zu spät zum überschreiben?? Die Mutter ist schon im Pflegeheim. Sozialhilferegress?
Das hätte als Schenkung bereits vor 10 Jahren passieren müssen. Auch eine "Umschreibung" (Übertragung) als Gegenleistung für Pflege etc. hätte vor Jahren gemacht werden müssen - jetzt ist es dazu zu spät.
Es ist ein Einfamilienhaus und momentan steht es leer, Kosten des Hauses laufen weiter und wird weiter vom Vermögen bezahlt... Ich greife mit dieser Frage nur vorraus weil eben jetzt entschieden werden muss was mit dem Haus passiert. Verkaufen ist immer eine Option aber der Wunsch der Pflegebedürftigen war und ist das das Haus im eigenen Besitz bleibt wenn möglich ( für die Kinder ).