Pferdekaufpreis erhöhen?
Hi, folgendes mir wurde letztens eine stute angeboten zum Preis von 5000 vb icj hab sie mir dann angesehen und mich für das Pferd entschieden obwohl ich den Preis eig zu teuer fand weil das Pferd keine Grundausbildung genossen hat und es auch kein Zubehör dazu gab. Aber egal hatte zugesagt. Ich bezahlte die AKU diese fiel auch gut aus. Die Besitzerin meinte sie kommt mir noch 200 Euro entgegen. Über einen Endpreis sprachen wir nicht aber das müssten dann ja 4800 Euro sein. Bei Vertragsabschluss sagte sie mir ich muss 5300 zahlen. Ich erklärte ihr dass 4800 vereinbart wurden. Sie sagt die ursprünglichen 5000 Euro wären wohl ein Tippfehler gewesen.
Darf sie einfach so den Preis ändern obwohl sie mir erst was anderes nannte? Oder wäre das einfach ihr Pech?
Interessiert mich nur. Abgesagt habe ich ihr trotzdem.
6 Antworten
Wahrscheinlich hat sie gepeilt, dass sie weit unter Wert angeboten hat. Gesunde Pferde, die unter dem Sattel irgendwie Grundgarten laufen zwischen 6 und 18 Jahre kosten derzeit 15.000 aufwärts.
Mitgegebenes Zubehör ist kein Preiskriterium, das passt ja meist eh nicht richtig, weil keiner bei Verkaufsabsicht mehr da rein investiert und ein guter Sattel bei der heutigen Sattelknappheit auch nochmal 2.000 Euro auf alle Fälle einbringt.
Ob es nun die sprichwörtlich feine englische Art ist, da nochmal 10 % mehr zu verlangen, wenn man merkt, man hat viel zu günstig angeboten, ist strittig. Fakt ist, du wirst um den Preis kaum ein anderes gesundes Pferd finden, musst halt für dich entscheiden, ob du nicht besser mit einem weiter ausgebildeten beraten wärst.
Kommt darauf an wie sie das Pferd angeboten hat.
Wir bieten unsere Pferde immer zur Verhandlungsbasis an. Dieses schleißt auch das wir die Preise nach einer AKU auch erhöhen, mit ein. Egal wer die AKU bezahlt. Ausschließlich der im Kaufvertrag, oder im schriftlichen Angebot, benannte Betrag ist eine von uns verbindlich getätigte Willensäußerung.
Dafür haben wir eine AGB, die jeder gerne vor dem Kauf lesen darf.
VHB muss nicht heißen das, dass Pferd günstiger werden muss.
Wir verkaufen auch nicht an jeden zum selben Preis, gute Stammkunden bekommen andere Preise, wie eine karikativer Verein und die Unternehmerstochter.
Sobald der Vertrag unterschrieben ist darf der Preis sich nicht mehr änder, ausser es steht im Vertrag, dass es sich noch ändern kann.
Am besten fragst du sie wieso sich der Preis erhöht hat, teilweise gibt der Züchter Decke, Sattel usw. mit
Naja gemäß kaufmännischem Recht hat sie eine Willenserklärung abgegeben. Wie das bei einem Tippfehler aussieht weiß ich nicht aber kaufen musst du das Pferd nicht. Du könntest aber Schadensersatz einklagen für die Zeit, Spritgeld und vor Allem die AKU!
Nein, ist es nicht. Eine empfangsbedürftige Willenserklärung und es ist rechtlich nicht dauerhaft gebunden. Wenn dir jemand am Telefon ein Angebot macht, ist das Angebot rechtlich nur solange gültig wie das Telefonat dauert bzw maximal ein Tag. Ein schriftliches Angebot, ist wenn nicht anders vereinbart nur eine Woche bindend.
Heißt wenn mündlich am Preis vereinbart wurde der Interessent sich aber erst zwei Tage später meldet und den Empfang bestätigt, muss das Angebot zwangsläufig nicht mehr bindend sein. Hier müsste dann ein neues Angebot gemacht werden. Im übrigen ist ein Kaufvertrag auch nicht rechtlich wirksam solange keine Auftragsbestätigung vom Verkäufer vorliegt, erst bei einer Auftragsbestätigung wo der Auftrag tatsächlich bestätigt wird hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer eine Bindung. Ein Kaufvertrag ist dementsprechend erstmal unwirksam bzw kann innerhalb von 14 Tagen nach Änderungen hinzugefügt werden.
Da ich beruflich tagein tagaus mit Angeboten zu tun habe nochmal:
Ein Angebot ist eine Willenserklärung (was du auch bestätigst)
Ja, die Willenserklärung muss angenommen werden und ja, der Anbieter kann sie zurück nehmen. Wenn aber bereits eine AKU statt gefunden hat kann man von einer Annahme ausgehen und dann ist sie bindend. Sonst könnte ja jeder sein Pferd für 300€ anbieten damit irgend ein Dulli ein paar Röntgenaufnahmen von meinem Pferd bezahlt. Hinterher sag ich dann: April April, ich will jetzt doch 10.000€.
Im Übrigen braucht es nicht zwingend eine AB damit ein Kaufvertrag zustande kommt. Nennt sich konkludentes Handeln.
Ist in diesem Fall strittig und ja, es kann vor Gericht so ausgehen, dass der Kaufvertrag aufgehoben wird, aber die AKU wurde unter der Voraussetzung gemacht, dass das Angebot noch steht und muss erstattet werden (neben eventuell weiteren entstandenen Schäden).
Ich kenne es aber, dass die Preise nach der AKU korrigiert werden, sowohl nach oben als auch nach unten. Das wird öfter so gemacht
Darf sie. VB ist ja kein Festpreis. Der kommt dann erst im Kaufvertrag.
Alles davor ist erstmal nur ein Angebot und unverbindlich.
5000€ sind im Übrigen sehr wenig und Zubehör bekommst du nie mit dabei.
Nop. Ein Angebot ist unverbindlich. Erst der Kaufvertrag ist eine Willenserklärung.