Pferd zurückkaufen?
Hallo
also ich habe folgendes Problem, ich habe letztens jahr im Juni mein erstes Pferd verkauft ( Herzkrank) er ging zu einer Freundin von einer Freundin. Sie hatte ihn dann 3 Monate und meinte er hätte Pilz und sie würde es nicht wegbekommen deswegen sollen wir ihn zurücknehmen oder sie verkauft ihn. Wir haben ihn dann zurückgenommen aber konnten ihn zu der Zeit nicht behalten. Er kam zu seiner jetzigen Besitzerin. Wir regelten den Verkauf per Hand. Bedeutet sie hatt keinen Kaufvertrag nur die Papiere und den Pass. Wir haben ihn ihr nur gegeben unter der Voraussetzung das wir ihn besuchen dürfen und das Vorkaufsrecht behalten. Nach ein paar Monaten schrieb sie uns ohne das etwas vorgefallen sei wir dürfen ihn nicht mehr besuchen und blockierte uns. Als ich ihn das letze mal sah, sah er nicht wirklich gut aus:( nun möchte ich fragen ob wir irgendeine Chance hätten ihn wiederzubekommen? Bitte nur antworten die helfen und keine Vorwürfe
9 Antworten
Du kannst kein „Besuchsrecht“ oder sonstige Bedingungen einklagen. Wenn man ein Tier verkauft, muß man sich trennen. Es wäre eine Zumutung, unter der Aufsicht des Vorbesitzers leben zu müssen.
Nein. Sie ist die neue Eigentümerin und kann über das Pferd entscheiden. Und noch dazu habt ihr nichts schriftlich.
Entschuldigung, aber wer ist bitte so naiv u. kauft/verkauft ein Pferd ohne schriftlichen Vertrag? Dazu, wenn man Vereinbarungen wie Besuchs- Vorkaufsrecht trifft? Ein KV gilt auch mündlich aber wie willst du jetzt nachweisen, was ihr vereinbart habt?
Zurück kaufen geht nicht, wenn sie das Pferd nicht (an dich) verkauft. Vorkaufsrecht greift auch nur, wenn sie das Pferd an jmd anderen verkaufen will. Und Vertrag anfechten geht auch nicht, da du nicht beweisen kannst, was vereinbart wurde u. solche Vereinbarungen auch teils gar nicht wirksam sind.
Zumal auch keine Vertragsbedingung irgendwas nützt, wenn nicht an Vertragsstrafen geknüpft. Das Problem der ganzen "Schutzverträge", die so gemacht wird und wo die Leute denken, nur weil der Kaufvertrag die Überschrift Schutzvertrag trägt, könne man Klauseln rein schreiben ohne jemals zu vereinbaren, was eigentlich passieren soll, wenn sich eine Seite nicht dran hält, was man ausgemacht hat.
Verkauft ist verkauft. Solche Klauseln sind unwirksam, das weiß man doch inzwischen und ohne schriftlichen Vertrag ist man dann halt selbst schuld.
Wie oft soll das Pferd denn noch hin und her geschoben werden?!
Mit dem Verkauf sollte man sich auch verabschieden von dem Pferd. Das hast du wohl dann jetzt auch gelernt, wenn auch schmerzhaft.
Vorwürfe müsst Ihr euch gefallen lassen ,denn wer macht den Fehler und Verkauft das Pferd was Ihr eigentlich Behalten wollt ?
Wenn Ihr euch unsicher seit ,dann sorgt für einen sicheren Platz !
Was in aller Welt ist so schwer dran ?
Kontaktiert den Verkäufer oder die Verkäuferin und Versucht das so Gütlich zu regeln.
Wenn es nicht klappt Pech mit RA könnt Ihr nichts erreichen Kaufvertrag fehlt , da ist nichts als Beweis vorhanden. Pass und Papiere hat die Verkäuferin also Essig dort was zu machen. Betrachtet es Las Lehrgeld in Zukunft alles nur noch über Kaufvertrag zu regeln. Deutschland Bürokratenstaat, merkt euch das !