Pferdeanhänger ziehen mit Führerscheinklasse B?
Hey,
ich habe gerade meine Führerschein Klasse B gemacht und jetzt bin ich irgendwie ein bisschen verwirrt, was den Anhänger angeht.
Und zwar war ich der Meinung, ich darf eine Fahrzeugkombination bis 3,5t ziehen. Also wäre es mir ja theoretisch möglich mein Pferd irgendwo hinzufahren. (Auto leer 1,7t; Anhänger leer 800 kg; Pferd 500 kg = 3t) Jetzt hatte ich das meinem Onkel erzählt, wo der Sohn auch gerade Führerschein gemacht hat, aber im Gegensatz zu mir Klasse BE. Er meinte das würde nicht gehen, weil ich keinen Anhänger über 750kg ziehen darf.
Was ist denn da jetzt richtig? Ich war mir eigentlich ziemlich sicher, aber nachdem mein Onkel und Cousin beide gesagt haben, dass ist falsch, bin ich mir irgendwie total unsicher. Er hatte nämlich gesagt, dass Pferdeanhänger allgemein nicht gehen, auch als ich dann erwidert hatte, dass ich doch bestimmt, wenn schon nicht die großen, die kleinen Ponys (200-300kg) herumfahren könnte.
Im Internet steht ja, dass man einen Anhänger bis 750kg ziehen darf, aber auch mehr, wenn die Fahrzeugkombination nicht mehr als 3,5t hat. Hat mich persönlich jetzt ein bisschen verwirrt, dass einerseits eine Begrenzung fürs Anhängergewicht gemacht wird, andererseits aber ja auch irgendwie nicht. Deswegen wollte ich mal lieber nachfragen. :)
7 Antworten
Entscheidend sind nicht die Aussagen von Onkeln und Cousins, sondern die gesetzlichen Vorgaben in der Fahrererlaubnisverordnung.
Siehe §6 FeV:
Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Du brauchst einen Anhänger der ein zulässiges Gewicht von deutlich unter 1300 Kilo hat.
Dann kannst Du mit einem Zug wie Golf und Anhänger fahren. Der Golf hat etwa 1900-2050 Kilo.
Die Masse wirst Du ungefähr auch brauchen, damit Du auch sicher Pferd und Anhänger mit dem Zugfahrzeug ziehen darfst.
Der Böckmann Uno darf aber schon 1600 Kilo wiegen! So müsstest Du da schon genau schauen welchen Golf du fährst!
Sei vorsichtig mit dem Leergewicht des Hängers. Besser auf die Waage ziehen. Was im Schein steht, ist das absolute Nacktgewicht, nicht der leergeräumte Hänger mit Einbauten. Trennwand, Sattelkammer, Barrieren und Gummibelag wiegen in Summe oft ordentlich.
Pferd ist gewogen und aufgerundet? Sportpferde können gewogen vor und nach der Leistung an die 50 kg Schwankung haben.
Auto auch nicht leer rechnen. Du sitzt selbst drin, hast Gepäck, vielleicht einen Beifahrer, vielleicht ein Ersatzrad, ... Auch hier ist das Leergewicht das eines sehr nackten Autos.
Das Leergewicht ist egal. Das zulässige Gesamtgewicht zählt. Das zulässige Gesamtgewicht vom Fahrzeug und Anhänger zusammen dürfen Maximal 3500kg betragen.
750kg Anhänger sind grundsätzlich erlaubt, auch wenn das Fahrzeug selbst eine zusätzliche Gesamtmasse von 3500 kg hat.
Bei Führerscheinklassen gelten ausschließlich die zulässigen Gesamtgewichte der Fahrzeuge, die in den Kfz.-Papieren eingetragen sind.
Wenn die Summe von Anhänger und PKW 3500 kg überschreiten, benötigt man die Klasse BE.