Anhänger?
Hallo, ich habe nur den Klasse B Führerschein würde aber im Sommer gerne mit meinem Auto und Freunden einen Wohnanhänger mieten. Ich habe mal gegooglet und in meinem Fahrzeugschein geschaut. Mein Auto wiegt 1.6T und gebremste Anhänger darf ich bis 1.9T ziehen. Den Wohnanhänger den wir mieten möchtwn hat 1.5T. Wenn ich das richtig verstehe darf das Gespann nicht über 3.5T wiegen. Das heisst ich dürfte diesen Anhänger mit der normalen Klasse B ziehen oder ?
3 Antworten
Es ist nicht entscheidend, was die Fahrzeuge wiegen, sondern was sie maximal wiegen dürfen, also die zulässigen Gesamtgewichte entscheiden, nicht die tatsächlichen.
Schau in beide Zulassungsbescheinigungen jeweils in Feld F.2 und addiere sie, da darf als Summe max 3500 bei rauskommen, wenn du nur Klasse B hast.
Das Auto darf ihn ziehen, aber Deine Fahrerlaubnis der Klasse B reicht nicht aus.
2250kg + 1500kg = 3750kg Du benötigst Klasse B96 oder Klasse BE
Ich würde immer zu BE raten, kosten nicht wesentlich mehr und Du hast dann für den Normalgebraucht mit Fahrzeugen bis 3,5t und Anhängern Ruhe
Ok ich danke dir. Also könnte ich auch einen Anhänger mit 1.250 nehmen und dann wäre ich ja bei 3.5t und dann dürfte ich ihn ziehen. Wenn ich es richtig verstehe?
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/anhaengerfuehrerschein-b96/ & Co.
Was den Führerschein angeht, ist nur die zGM relevant! Ggf. Wohnmobil mit max. 3,5t zGM mieten.
notting
Fahrerlaubnisrechtlich relevant ist das jeweilige zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Hänger, dies darf 3,5t des Gespannes nicht übersteigen.
Was die tatsächlich wiegen ist nur zulassungsrechtlich von Bedeutung.
In F.2 steht 2250 in 0.1 1900. Heisst ich darf den Anhänger nicht ziehen?