Braucht man für eine „Kuh-Kutsche“ einen Führerschein?

2 Antworten

Nein, da es sich nicht um ein Kraftfahrzeug handelt, ist gemäß § 4 Abs. 1 FeV keine Fahrerlaubnis erforderlich.

Für mehr Sicherheit kann man freiwillig einen "Kutschenführerschein" machen (der aber wohl eher mit Pferden als mit Kühen durchgeführt wird).

Ansonsten ist insbesondere § 28 StVO zu beachten, wonach Tiere auf der Straße nur geführt werden dürfen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können.
Außerdem unterliegt das Führen von Pferden oder Vieh sinngemäß den Regeln des Fahrverkehrs.

Weitere Infos u.a. hier.

In Deutschland zumindest nicht.