Personen Befördern in der probezeit?

7 Antworten

Darf sie nicht. Dafür braucht sie einen "Personenbeförderungsschein". Das gilt für Taxifahrer und Busfahrer..... Wenn sie diesen Schein net hat, darf sie au niemanden transportieren!


GoetheDresden  16.01.2015, 17:43

Das kommt darauf an: Wer einen Busführerschein der Klasse D oder D1 hat benötigt keinen extra Personenbeförderungsschein! Dieser ist in den Klassen bereits enthalten! Siehe FeV §48 Abs. 2 Punkt 4.

Wenn sie keinen Führerschein der Klasse D oder D1 hat, dann braucht sie für die gewerbliche Personenbeförderung aber tatsächlich einen Personenbeförderungsschein.

Hat sie den Busführerschein gemacht oder von welchem Führerschein sprichst du?

Es grüßt ... ein Busfahrer

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michi57319  14.01.2015, 22:13

Auch für Mietwagenfahrer, was Flughafentransfer ist.

Wenn sie für Uber fährt, herzlichen Glückwunsch. In ihrer Haut möchte ich nicht stecken, wenn was passiert.

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Ja sie darf wenn sie einen Personenbeförderungsschein hat, sprich wenn sie den Busschein mit IHK Prüfung gemacht hat dann bekommt sie die 95 in den Führerschein eingetragen. Da du kein Alter der betroffenen Person angibts, kann mqn nicht pauschal sagen ob die darf oder nicht.

Für Krankentransporte, Mietwagen und Taxi gibts noch den 0815 gelben P-Schein. Das darf man mit 18 schon fahren.

Wenn sie keinen der Personenbeförderungsscheine Nachweisen kann dann macht sie sich Strafbar. Vorallem bei einem Crash möcht ich nicht in ihrer Haut stecken.

Also Probezeit selbst hat nichts mit Personenbeförderung zu tum.

Allerdings gibts für Busse Altersregelungen.

Im Rahmen einer Berufsausbildung darf die Person unter 21 nur im Linienverkehr (stadtverkehr bzw Überland) bis 50km Radius Personen befördern.

Soweit meine Infos gehen hat ein Lehrling in der Ausbildung keinen eigenen P-Schein sondern hier gilt der Ausbildungsvertrag. Mit erfolgreichem Ende der Ausbildung bzw. Mit 21 kann er die 95 (Personenbeförderung) in den Führerschein eintragen lassen.

Bis 21 darf er auch nur in Deutschland fahren. Ab 21 auch im ausland und Reiseverkehr (in der Ausbildung)

Schüler darf sie ggf, fahren. Flughafentransfer Krankenfahrten , also ÖPVN Fahrten darf sie nicht machen da sie noch keine 21 Jahre alt ist. Im Landkreis Cloppenburg sind von der Verordnung ausgenommen weil es dafür nicht genügend Fahrpersonal gibt.

Dafür muss sie den busführerschein D1 ode D oder ein Mietwagen oder Taxi Personenbeförderungsschein

Das kommt darauf an: Wer einen Busführerschein der Klasse D oder D1 hat benötigt keinen extra Personenbeförderungsschein! Dieser ist in den Klassen bereits enthalten! Siehe FeV §48 Abs. 2 Punkt 4.

Wenn sie keinen Führerschein der Klasse D oder D1 hat, dann braucht sie für die gewerbliche Personenbeförderung aber tatsächlich einen Personenbeförderungsschein.

Hat sie den Busführerschein D bzw. D1 gemacht oder von welchem Führerschein sprichst du?

Es grüßt ... ein Busfahrer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Reisezentrum und Busfahrer

Das darf sie auf keinen Fall! Sie braucht den Personenbeförderungsschein um Personen zu befördern! Das ist strafbar was sie macht! Diese Straftat wird bis zu 10 Jahren gehandelt weil die Person die mit fährt nicht versichert ist! Im schlimmsten Fall passiert etwas und es wird noch Versicherungsbetrug vor Gericht gebracht.