Führerschein Klasse C Bus wohnmobil?

2 Antworten

Hallo,

vereinfacht könnte man sagen, du musst aus dem Bus, den du nur mit Klasse D1 oder D fahren darfst, ein Fahrzeug für die Fahrerlaubnis Klasse C machen.

So darfst du nicht nur maximal 8 Personen mitnehmen, sondern das Fahrzeug darf auch nicht für mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sein.

Außerdem musst du die vorgenommen Änderungen wahrscheinlich auch ein- bzw. umtragen lassen, so dass in den Papieren unter S.1 und S.2 dann die richtige Anzahl Sitz- und Stehplätze eingetragen ist.

Dazu solltest du am besten mal einen Prüfer einer der bekannten Prüforganisationen befragen. Der kann dir auch sicher sagen, ob es noch weitere Punkte zu beachten gibt.

Viele Grüße

Michael


Für ein Wohnmobil über 7,5 to ab 21 Jahre. Aber, du darfst nur Beifahrer mit nehmen. (Lastkraftwagen)
Außerdem einen Anhänger bis 750 kg.
Nein Personenbeförderung darfst du damit nicht .
Der D1 Zur Personenbeförderung bis 8 mtr. Länge mit mehr als 8Pers.  und nicht mehr als 16 Sitzplätzen
Ein Bulli , der biss 8 Personen darfst du auch mit B bis zu 3,5 to.und Anhänger bis 750 kg.
Der BE  Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B Und Anhänger bis 3,5 to kann schon als BF 17 gemacht werden. Allerding nur in Deutschland mit BF17.
Das gilt schon seit 2014.(?)
Der C schließt den B ja sowieso ein.
Mit dem BE darfst du ein Gespann von 7,oo to fahren.
Nur  es nicht so bekannt.
Du darfst aber einen Bus zum Verkaufswagen umbauen und fahren  mit C.
Viel Glück und Erfolg mit dem Wohnmobil.

Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland.

Bley 1914

Danke für ein Danke oder Kompliment.    Quelle ADAC.


19Michael69  11.02.2017, 00:47

Zwei kleine Korrekturen:

  • Auch in einem LKW darf man bis zu 8 Personen mitnehmen, wenn es die entsprechenden Sitzplätze dafür gibt.
  • Klasse C schließt Klasse B nicht ein - sondern Klasse B ist Voraussetzung für Klasse C.

Gruß Michael

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Bley1914  11.02.2017, 09:51
@19Michael69

Haben sieh den schon einen LKW mit 8 Sitzplätzen gesehen

und wo steht das?  Personensitzplätz im Wohnmobil nach ADAC nicht gestattet. mit C oder  B ja wenn die Sitzplätze vorhanden sind.

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Bley1914  11.02.2017, 10:33
@19Michael69

Also wer C Hat, hat B als Voraussetzung , also wer C hat, dann ist die Klasse B vorhanden.

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19Michael69  11.02.2017, 19:36
@Bley1914

Das steht in § 6 Absatz 1 unter "Klasse C" der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Gruß Michael

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