Patchworkfamilie Heirat UVG?

2 Antworten

obwohl sich ja nix ändert,außer wir heiraten

Und genau das ist der springende Punkt.

Die Ehe bringt Steuervorteile und der Freibetrag den du mit mit einem Kind auf der Steuerkarte hast, da der andere Elternteil ja nicht zahlt, kann auf deinen Ehepartner übertragen werden.

Unterhaltsvorschuss bekommst du ja, weil der andere Elternteil nicht zahlt. Und Unterhaltsvorschuss bekommst du nur, weil du rechtlich alleinerziehend bist. Mit der Ehe bist du dies nicht mehr.

Du solltest nach der Heirat also spätestens alles daran setzen, den Kindsvater in die Pflicht zu nehmen für die 12jährige, falls irgendwie möglich.

Es ist nun mal so, dass wenn man einen Partner mit Kindern heiratet die "Altlasten" mit heiratet.

Und würde sich der andere Elternteil gleichermaßen an der Betreuung beteiligen, hättest du ja auch keinen Unterhaltsvorschuss bekommen.

Lasst es doch einfach mal durchrechnen von einem Steuerberater. Unverheiratet mit Unterhaltsvorschuss und verheiratet mit Steuervorteilen ohne.

Dann wirst du verstehen, dass dir am Ende kein Geld fehlt. Denn du musst euch dann ja als Gemeinschaft, als Familie betrachten.

Und mit der Ehe ist zwar dein Mann deinen Kindern nicht zum Unterhalt verpflichtet, aber dir im Zuge des Familienunterhaltes. Und das hat eben Vorrang vor Leistungen die der Staat, sprich der Steuerzahler zahlt.

Er darf also deine Kinder mitfinanzieren und du sein Kind.

Der UVG ist eine Leistung, solange Du alleinerziehend bist. Mit der Heirat ändert sich Dein Familienstand und Dein Mann ist mit für Euren Unterhalt verantwortlich.

Wenn Du auf den UVG nicht verzichten willst, darfst Du nicht heiraten, das ist die einzige Möglichkeit, ihn zu behalten.

Giwalato


Jini0901 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 22:07

Da sollten die doch mal echt an den Gesetzen was ändern, wo ist die Logik dahinter ,,,,

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Giwalato  01.07.2024, 22:25
@Jini0901

Eine Ehe ist eine Versorgungsgemeinschaft. Die Kinder sollen nicht unnötig darunter leiden, dass ihre Väter ihren Unterhaltspflichten nicht (mehr) nachkommen können. Dein älteres Kind bekommt weiterhin seine Halbwaisenrente.

Aber warum soll weiterhin der Steuerzahler für die Versorgung Deiner Kinder aufkommen, wenn Du mit der Eheschließung andere Privilegien erhältst?

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Jini0901 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 22:47
@Giwalato

Also Punkt eins zahle ich meine Steuern auch ,,,und Punkt 2 war das nicht die Frage,,wo ist da der Sinn,,,er zahlt weiterhin Unterhalt für seine,,,und ich habe gleichzeitig kein Anspruch auf uvg für meine ,,jetzt verstanden 😉das ergibt für mich kein Sinn,,,

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Giwalato  02.07.2024, 03:21
@Jini0901

Dein Verlobter zahlt Unterhalt für sein Kind. Der Vater Deines zweiten Kindes offenbar nicht, sonst würdest Du von ihm Unterhaltsleistungen bekommen, keine UVG.

Wenn Du auf die UVG nicht verzichten willst, bleibt nur die Möglichkeit, mit der Heirat zu warten, bis Deine Kinder ihre Ausbildung beendet haben.

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