Patchworkfamilie Heirat UVG?
Hallo ihr lieben ich möxhte bald heiraten habe 2 kinder mit in die beziehung gebracht der große 15j bekommt halbweisenrente +uvg die kleine 12j nur uvg ist von einem anderen,ich und mein Partner leben nicht in einem Haushalt,was auch erstmal so bleibt, mein Partner hat eine Tochter 18j für die er monatlich 430euro Unterhalt zahlt wir verdienen beide jetzt meine frage
.. wie so bekomme ich kein uvg mehr obwohl sich ja nix ändert,außer wir heiraten ,aber er soll auch nicht für meine zahlen ,aber für seine ? Wo ist der Sinn kann es mir einer erklären?Das Geld fehlt mir doch denn?
3 Antworten
obwohl sich ja nix ändert,außer wir heiraten
Und genau das ist der springende Punkt.
Die Ehe bringt Steuervorteile und der Freibetrag den du mit mit einem Kind auf der Steuerkarte hast, da der andere Elternteil ja nicht zahlt, kann auf deinen Ehepartner übertragen werden.
Unterhaltsvorschuss bekommst du ja, weil der andere Elternteil nicht zahlt. Und Unterhaltsvorschuss bekommst du nur, weil du rechtlich alleinerziehend bist. Mit der Ehe bist du dies nicht mehr.
Du solltest nach der Heirat also spätestens alles daran setzen, den Kindsvater in die Pflicht zu nehmen für die 12jährige, falls irgendwie möglich.
Es ist nun mal so, dass wenn man einen Partner mit Kindern heiratet die "Altlasten" mit heiratet.
Und würde sich der andere Elternteil gleichermaßen an der Betreuung beteiligen, hättest du ja auch keinen Unterhaltsvorschuss bekommen.
Lasst es doch einfach mal durchrechnen von einem Steuerberater. Unverheiratet mit Unterhaltsvorschuss und verheiratet mit Steuervorteilen ohne.
Dann wirst du verstehen, dass dir am Ende kein Geld fehlt. Denn du musst euch dann ja als Gemeinschaft, als Familie betrachten.
Und mit der Ehe ist zwar dein Mann deinen Kindern nicht zum Unterhalt verpflichtet, aber dir im Zuge des Familienunterhaltes. Und das hat eben Vorrang vor Leistungen die der Staat, sprich der Steuerzahler zahlt.
Er darf also deine Kinder mitfinanzieren und du sein Kind.
Ob ihr nach der Heirat erst einmal nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt ist nicht relevant, dann bist Du nicht mehr alleinerziehend und der Anspruch auf UVG - erlischt.
Dann seid ihr euch zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet und dein neuer Mann wird dann je nach Höhe deines Einkommens auch für deine Kinder aufkommen müssen.
Was hast Du denn schon unternommen, damit der Kindsvater der Tochter seinen Unterhaltspflichten nachkommt ?
Im übrigen ist das nicht nur beim Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt so, auch wenn z.B. Bürgergeld vom Jobcenter bezogen würde, gilt man nach einer Heirat als BG - Bedarfsgemeinschaft.
Da wird das Einkommen und evtl. Vermögen des neuen Ehepartners bei der Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Bürgergeld auch berücksichtigt, obwohl dieser mit dem Unterhalt für die Kinder nichts zu tun hat, solange das / die Kinder nicht adoptiert würden.
Der UVG ist eine Leistung, solange Du alleinerziehend bist. Mit der Heirat ändert sich Dein Familienstand und Dein Mann ist mit für Euren Unterhalt verantwortlich.
Wenn Du auf den UVG nicht verzichten willst, darfst Du nicht heiraten, das ist die einzige Möglichkeit, ihn zu behalten.
Giwalato
Eine Ehe ist eine Versorgungsgemeinschaft. Die Kinder sollen nicht unnötig darunter leiden, dass ihre Väter ihren Unterhaltspflichten nicht (mehr) nachkommen können. Dein älteres Kind bekommt weiterhin seine Halbwaisenrente.
Aber warum soll weiterhin der Steuerzahler für die Versorgung Deiner Kinder aufkommen, wenn Du mit der Eheschließung andere Privilegien erhältst?
Also Punkt eins zahle ich meine Steuern auch ,,,und Punkt 2 war das nicht die Frage,,wo ist da der Sinn,,,er zahlt weiterhin Unterhalt für seine,,,und ich habe gleichzeitig kein Anspruch auf uvg für meine ,,jetzt verstanden 😉das ergibt für mich kein Sinn,,,
Dein Verlobter zahlt Unterhalt für sein Kind. Der Vater Deines zweiten Kindes offenbar nicht, sonst würdest Du von ihm Unterhaltsleistungen bekommen, keine UVG.
Wenn Du auf die UVG nicht verzichten willst, bleibt nur die Möglichkeit, mit der Heirat zu warten, bis Deine Kinder ihre Ausbildung beendet haben.
Da sollten die doch mal echt an den Gesetzen was ändern, wo ist die Logik dahinter ,,,,