wer hat hier das sorgerecht?

9 Antworten

Nach den Erfahrungen aus meinem Bekanntenkreis ist es sehr selten, dass ein Baby der Kindsmutter nicht zugestanden wird.

Das passiert auch wenn der Vater heutzutage mehr Rechte an dem Kind hat als früher fast gar nicht.

Meistens wurde zugunsten der Kindsmutter entschieden.

Und der Partner hatte ein Umgangsrecht mit dem Kind.

Das bedeutet, dass die Kindsmutter dem Partner den Umgang mit dem Kind ermöglichen muss.

Ein Kind wird der Mutter selbst zugestanden wenn sie bei den Eltern zuhause oder im Mutter Kind Heim wohnt.

Auch Leute mit psychischen Krankheiten haben das Recht ihr Kind bei sich zu haben.

Die Zeiten wo man psychisch Erkrankten Leuten die Kinder automatisch weggenommen hat sind vorbei.

Da muss es schon zu einer Vernachlässigung oder Gefährdung für das Kind kommen.

Als Ehepaar habt ihr das gemeinsame Sorgerecht.

Was den Aufenthalt des Kindes nach Trennung angeht: Es wird nach dem Kindeswohl entschieden, nicht nach dem Geld oder medizinischen abgeschlossenen Vorgängen!

WENN das Kind bislang zum größten teil von der Frau betreut wurde und es sich noch um ein Kleinkind handelt, wird es erst mal bei der Mutter bleiben. Es müssen schon gutachterlich bestätigte schwerwiegende Gründe im Raum stehen, damit der Richter anders entscheidet!

Allerdings MUSS die Mutter dem KV Umgang gewähren. Bei einem Kleinkind, wo die Bindung noch nicht so gefestigt ist, kann das sogar einen mehrmaligen Umgang pro Woche bedeuten, dafür ohne Übernachtung.

Die Mutter sollte sich vor Gericht kompromissbereit zeigen und einem Umgang mit dem Vater zustimmen! Und diesen schon im Vorfeld vom Anwalt anbieten lassen und auch zulassen!

Bitte immer daran denken: Das Kindeswohl geht vor und Kindesumgang hat NICHTS im Rosenkrieg einer Scheidung zu suchen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin selber geschieden mit 2 davon betroffenen Kindern
Wonach wird entschieden zu wem das Baby darf?

es ist immer so dass beide zu 50% das Sorgerecht haben - das bedeutet dass das Kind 1 Woche da und 1 Woche da ist - außer man einigt sich anders. Bei einem Säugling kann es sein dass Anfangs das Kind nur bei der Mutter ist - einfach weil sie es säugt. der Vater muss aber regelmäßigen Umgang bekommen. Wenn er später auch 50% der Zeit mit seinem Kind verbringen will, hat er aber dann gute Chancen die auch zu bekommen. Besonders wenn er sich vorher schon aktiv um das Kind gekümmert hat

Die Frau würde zu ihren Eltern ziehen, wo sie gut versorgt ist auf dauer auch. Kann der Mann die Behörden manipulieren, indem er sagen könnte, er verdient mehr und könnte besser auf das Kind aufpassen indem es z.B. seiner Mutter gegeben wird.

ob jemand besser aufpassen kann, kann keine Behörde vorab sagen. Ja schön dass die Oma aufpasst - aber ob die immer Lust/Zeit hat oder ob sie das gut macht, weiß man nicht.
Der Vater organisiert sich vielleicht eine Tagesmutter und die kümmert sich total liebevoll um das Kind.

Wer mehr verdient ist auch unrelevant. Wer mehr verdient muss an den anderen Unterhalt bezahlen für das Kind.

Wenn die Frau mal vor Jahren wegen einer Angststörung beim Psychiater war, kann der Mann ihr mit der Information schaden?

nur wenn sie derzeit noch in Behandlung deswegen ist oder wieder mal kommt - dann muss das aber auch Auswirkungen auf das Kindeswohl haben

Von Experte Kessie1 bestätigt

Die Hürden, ein Neugeborenes von seiner stillenden Mutter zu trennen, sind extrem hoch.

In einem höheren Alter des Kindes wird dann geschaut, wie die Bindungen des Kindes zu den Elternteilen ist, wer die Hauptbetreuung des Kindes bisher sicherstellte und wer dem Kind des gewohnte Lebensumfeld erhalten kann.

Finanzen spielen - zumindest in der Theorie - keine Rolle. Meist hat das hauptbetreuende Elternteil weniger Einkommen, eben wegen der Kinderbetreuung.

Die Betreuung durch die Oma ist kein Grund, vorrangige Aufgabe der Kinderbetreuung sind die Eltern. (Eine Oma ist aber trotzdem ein toller Bonus fürs Kind!)

Eine lange in der Vergangenheit liegende Erkrankung sollte auch keine Rolle spielen.

Trotzdem gilt: Lieber einmal zu oft rechtlich beraten lassen als einmal zu wenig. Familienrecht ist mitunter nicht einschätzbar und rein objektiv betrachtet nicht immer "fair".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Ob der Vater mehr verdient, spielt keine Rolle. Wenn das Kind bei der Mutter bleibt, muss der Vater Kindesunterhalt zahlen. Das Kind ist also in beiden Fällen gleich gut finanziell versorgt.

Offenbar kann der Vater aber das Kind tatgsüber nicht betreuen. Das Kind seiner Mutter zur Betreuung zu übergeben, ist keine Option. Denn die Betreuung hat grundsätzlich durch die Eltern zu erfolgen. Hier ist die Kindesmutter allso klar im Vorteil, wenn sie tagsüber das Kind betreuen kann.

Angstörungen oder andere Krankheiten der Mutter sprechen nur dann gegen sie, wenn sie deshalb das Kind nicht betreuen kann oder sogar durch ihr Verhalten eine Kindeswohlgefährdung verursacht.