Parken auf dem gehweg?

1 Antwort

Ja, wenn es wirklich stört, also den Verkehr behindert, hast du das Recht, entsprechend das Ordnungsamt zu verständigen. das würde ich auch machen.

Kündigst du etwas an, das du nicht tun wirst, nimmt dich auch keiner mehr ernst!

lg, Anna


ErtanD1989 
Beitragsersteller
 09.01.2024, 18:43

naja mich beeinträchtigt er nicht aber er steht direkt aufm bürgersteig, und nen bürgersteig ist halt nicht zum parken da, soweit ichs weis :). Was passiert denn kommt das ordnungsamt her und schaut sich das an?