Parkverbot?

5 Antworten

Der Kreuzungsbereich ist freizuhalten, ebenso Einmündungen oder Einfahrten zu Grundstücken. Dort besteht natürlich Parkverbot. Ich kenne das auch, ist halt so. Zahle ohne Dich aufzuregen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

antwortaufrage 
Beitragsersteller
 12.01.2025, 20:57

schon, aber dadurch wurden keine Fußgänger noch Autos behindert. Und ich stand ja nicht im Parkverbot. Strafe ist gerechtfertigt. Ich meine bloß, ob es eine Minderung gibt, weil es nicht im Parkverbot war

tim24f  12.01.2025, 20:59
@antwortaufrage

Wo Du standst, gilt nach StVO auch ohne Schild ein Parkverbot. Da gibt es keinen Spielraum. Leider.

antwortaufrage 
Beitragsersteller
 12.01.2025, 21:01
@tim24f

Einem Kollegen ist es auch an der selben Stelle passiert, aber er musste nur 10 zahlen. (neulich) deswegen bin ich etwas verwundert

antwortaufrage 
Beitragsersteller
 12.01.2025, 21:03
@tim24f

Es stand auch auf dem Strafzettel „Zeichen 283“

tim24f  12.01.2025, 21:06
@antwortaufrage

Dann hast Du es übersehen? Kann sein. Aufenthalt jeden Fall ist es so, wie beschrieben. Laß es gut sein, zahle und lerne daraus.

5 Meter vor und hinter Einmündungen darf nicht geparkt werden. Hatte mit dem LKW wegen solchen Idioten schon einen Unfall, weil sie mir damit jeglichen Schwenkraum genommen haben, den ein LKW braucht. Die Polizei vor Ort hat schon kapituliert, wenn sie sich nur um Parksünder kümmern müßten, kämen sie zu nichts anderen mehr.

In München hat ein Kunde darum gebeten, bloß keine Falschparker die LKW behindern abschleppen zu lassen, auch wenn es rechtlich angebracht ist. Wird dort das "falsche" Auto abgeschleppt, gäbe es dort gewaltigen Ärger.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit Thema intensiv befasst.

Wenn das Bußgeld berechtigt ist, dann lohnt ein Einspruch nicht. Wird nur noch viel teuer.

Deine Argumente kann ich zwar nachvollziehen, sind aber für einen Widerspruch nicht relevant.

Also zahle jetzt die 25€ oder später das Doppelte oder noch mehr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

nach meiner langjährigen Erfahrung,

zahle die 25,-€ Verwarnung, innerhalb einer Woche.

Denn danach kann es sehr viel teurer werden.

Hansi


antwortaufrage 
Beitragsersteller
 12.01.2025, 20:58

Normalerweise parke ich immer genau. Ist auch mein erster strafzettel. Es war halt nichts frei. Aber meinst du dennoch, dass ich nochmal verschirftlichen sollte, dass es außerhalb des Parkverbots war?

Kerner  12.01.2025, 21:03
@antwortaufrage

Das ist "nur" eine Verwarnung, und noch kein Strafzettel.
Geht direkt an deine Kommune.

Wenn man sch beschwert, dann kann das schnell eine Strafe werden,
und taucht dann in deinen Akten auf.

Überweis das Geld und du hast deine Ruhe.

Hansi

antwortaufrage 
Beitragsersteller
 12.01.2025, 21:05
@Kerner

Ich zahle das jetzt lieber, aber kontaktiere anschließend die Stadtverwaltung. Es stand auf der Verwarnung auch „Zeichen 283“. Aber das Schild war ja wie gesagt aufgehoben

Kerner  12.01.2025, 21:16
@antwortaufrage

In diesem Falle die Verkehrsüberwachung.

Hab mal dort wutentbrannt angerufen, und bin danach hin gelaufen.
Die überprüften das.
Mit dem Ergebnis, dass dann das Ordnungsamt einen Strafzettel ausgestellt hat.

Hansi

Anrufen bringt gar nichts. Wenn, dann müsstets du dem Bescheid schriftlich widersprechen und das auch begründen.