Parkplatz blockiert - was tun?
Hallo,
ich wohne zur Miete und zu meiner Wohnung gehört ein Stellplatz direkt auf dem Grundstück.
An der Straße darf allerdings nach belieben geparkt werden und immer wieder stehen auch Auto so vor dem Stellplatz, dass ich nicht raus fahren kann.
Das ist doch nicht erlaubt oder?
Was tun?
Wenn ich z.B. nachts um 3 auf die Arbeit muss und die Ausfahrt blockiert ist hab ich ein Problem.
7 Antworten
Wenn es nur wenige verschiedene sind, Polizei rufen und an Strafanzeige wegen Nötigung denken.
Vorab an deinem Auto einen großen Zettel sichtbar anbringen, dass du auch nachts los musst. Das ist besser als gleich die Keule zu schwingen.
Kennst du die Falschparker? Wenn ja, frage die, wie du das lösen sollst? Mit Strafverfahren oder ohne. Das Strafverfahren sehe ich als Ultima Ratio für ein klärendes Gespräch, zu dem der Falschparker kommen und aussagen muss. Nicht als Strafe.
Nicht einschüchtern lassen und mit Zeugen hingehen. Bei Beschädigungen kann dein Zeuge was zur Reaktion des Täters aussagen.
Dann Polizei rufen und abschleppen lassen. Ist ärgerlich, aber man muss dann halt eben mal durchgreifen.
Öffentlich rechtlich: Polizei rufen wegen behinderndem Falschparker (siehe dazu § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO).
Zivilrechtlich: Das Fahrzeug sofort auf eigene Verantwortung wegen Besitzstörung abschleppen lassen und den Wagen erst nach Zahlung der Abschleppkosten zurüvkgeben (§§ 858, 859 BGB).
Hi, sind einige gute, aber leider auch ein paar falsche Antworten dabei...
Vielleicht hilft ein Schild "Ausfahrt freihalten" mit einem Abschleppwagen- Symbol, die Situation ein bißchen zu entschärfen. Für das Aufstellen brauchst Du die Genehmigung des Vermieters.
Selbst abschleppen lassen kannst Du nicht, bzw. Du müsstest die Kosten des Abschleppers vorstrecken und dann ggf. einklagen.
Für das Falschparken auf der Straße ist das Ordnungsamt, bzw die Polizei zuständig - nachts aber eher die Polizei.
Bis die kommen wird es aber ein bißchen dauern, da das kein dringlicher Einsatz ist.
Wenn Du zur Arbeit musst, kannst Du in der Tat ein Taxi nehmen, und den Verstoß des Falschparkers beweissicher dokumentieren.
Die Kosten kannst Du dann vom Verursacher einfordern, musst allerdings auch hier damit rechnen, dass Du sie einklagen musst.
Selbst abschleppen lassen kannst Du nicht, bzw. Du müsstest die Kosten des Abschleppers vorstrecken und dann ggf. einklagen.
Das sieht der Bundesgerichtshof aber anders. Er bejaht bei Besitzstörungen durch verbotene Eigenmacht das Abschleppen und die Herausgabe des Kfz gegen Ersatz der Abschleppkosten.
wenn das Auto auf öffentlichen Grund steht Polizei rufen, wenn es auf privaten Grund steht direkt Abschleppen rufen und die Kosten dann vom Abgeschleppten wieder holen
Wenn die Autos auf der Straße deine Einfahrt blockieren darfst du die Polizei rufen und die schleppen denjenigen ab. Ende. Ich weis nicht was sich hier manche Leute zusammen dichten.
Ein Schild anbringen, dass bei unberechtigten Parken vor der Ausfahrt kostenpflichtig abgeschleppt wird.