Parken Engstelle?

2 Antworten

Sofern die Restbreite der Fahrbahn mindestens 3,05 Meter beträgt, dürfen Sie - vorbehaltlich eventuell anderslautender Beschilderung - dort stehen.

Ob das im Sinne der Rücksichtnahme klug ist, Stichwort Busverkehr, steht auf einem anderen Blatt.

Von Experte KevinHP bestätigt

Sofern nicht durch einen Verkehrsberuhigten Bereich oder allgemeine Beschilderung das Parken an dieser Stelle verboten ist, darfst du überall parken, wo eine Durchfahrtsbreite von 3,05 m (bei den 0,05 bin ich nicht ganz sicher) sichergestellt ist.


KevinHP  02.09.2024, 09:39
bei den 0,05 bin ich nicht ganz sicher

Eine Regelung in der StVO hierzu gibt es nicht. Man beruft sich daher auf Urteile, die das mal entschieden haben. Und hier ging es darum, dass für das mögliche Durchfahren einer Engstelle 0,5 Meter Platz bleiben müssen (0,25 Meter pro Seite).

Hierbei bezieht man sich auf die allgemeine Höchstbreite von Kraftfahrzeugen gemäß § 32 Absatz 1 Nr. 1 StVZO, diese liegt bei 2,55 Meter (ohne Spiegel).

Somit kommt es zu dieser "krummen" Zahl.

Man muss natürlich auch berücksichtigen, dass längere Fahrzeuge beim Umfahren von Hindernissen ggf. mehr Platz brauchen.