Parken Engstelle?
Hallo Allerseits.
Vllt starte ich jetzt mit meinem Beitrag für einige den Lacher des Tages. Aber mir brennt es trzd auf der Seele 😂
Mir gehört der rote Citroen auf dem Bild.
Habe mein Kind nur schnell in den Kiga geworfen und war nach 5 Min wieder weg. Allerdings fragte ich mich, ob ich hier überhaupt parken darf. Aufgrund der Engstelle?
Ansonsten sonnigen Montag usw 😅
2 Antworten
Sofern die Restbreite der Fahrbahn mindestens 3,05 Meter beträgt, dürfen Sie - vorbehaltlich eventuell anderslautender Beschilderung - dort stehen.
Ob das im Sinne der Rücksichtnahme klug ist, Stichwort Busverkehr, steht auf einem anderen Blatt.
Sofern nicht durch einen Verkehrsberuhigten Bereich oder allgemeine Beschilderung das Parken an dieser Stelle verboten ist, darfst du überall parken, wo eine Durchfahrtsbreite von 3,05 m (bei den 0,05 bin ich nicht ganz sicher) sichergestellt ist.
bei den 0,05 bin ich nicht ganz sicher
Eine Regelung in der StVO hierzu gibt es nicht. Man beruft sich daher auf Urteile, die das mal entschieden haben. Und hier ging es darum, dass für das mögliche Durchfahren einer Engstelle 0,5 Meter Platz bleiben müssen (0,25 Meter pro Seite).
Hierbei bezieht man sich auf die allgemeine Höchstbreite von Kraftfahrzeugen gemäß § 32 Absatz 1 Nr. 1 StVZO, diese liegt bei 2,55 Meter (ohne Spiegel).
Somit kommt es zu dieser "krummen" Zahl.
Man muss natürlich auch berücksichtigen, dass längere Fahrzeuge beim Umfahren von Hindernissen ggf. mehr Platz brauchen.