Parken innerorts ohne Bordsteinkante?
Wir wohnen auf dem Dorf, in einer langgezogenen Kurve (kein 90 Grad), aber dennoch nicht einsehend was hinter der Kurve kommen könnte. Es gibt keine Bordsteinkanten und somit keinen offiziellen Gehweg. Die Straße hat in der Mitte keine Markierung, nur am Straßenrand eine weiße, durchgehende Linie.
Wenn somit Besuch kommt, parkt dieser meistens auf dem "Gehweg", der ja kein offizieller Gehweg ist und lediglich aus Rasen besteht. Eigentlich dürfte man meines Wissens nach auf der Straße parken, ich finde es aber dennoch gefährlich, da es in einem Kurvenbereich liegt (der aber keine 90 Grad - also lt. Straßenverkehrsordnung keine scharfe Kurve definiert) und am Anfang der Orteinfahrt. Somit fahren viele keine 50 km/h, sondern donnern mit 70 oder mehr hinein.
Was wäre nun richtig, um hier korrekt zu parken? Ggf. gegenüber am Straßenrand, da man dann diese parkenden Fahrzeuge beim Einfahren in den Ort sehen würde (in diesem Fall auch von der anderen Fahrbahnrichtig aus)? Oder darf man in diesem Fall, da es eine Gefahr auf der Straße bildet, auf dem "Gehweg" parken?
Davon abgesehen, gehört die Hälfte vom Gehweg zu meinem Grundstück, da die alten Grenzsteine genau in der Mitte des "Gehweges" liegen.
Hinzu kommt, das wir einen sehr neugierigen, überwachenden Nachbarn haben, der uns ständig nachstellt und auch Fotos von uns und den parkenden Autos macht. Ich habe daher eine mulmige Ahnung was demnächst passieren könnte, obwohl er ja diese Fotos gar nicht machen dürfte.
Danke euch für eure Antworten.
1 Antwort
Ohne Foto schwierig zu beurteilen, da für mich nicht eindeutig ist, wie genau dieser "Gehweg" aussieht und wie eng die Kurve ist. Da du aber von einer Rasenfläche schreibst, gehe ich erstmal davon aus, dass es sich um keinen Seitenstreifen nach StVO handelt, was bedeutet, dass man da nicht parken darf. Somit wäre § 12 Absatz 4 Satz 1 StVO schon mal geklärt.
Aus deiner Beschreibung würde ich schließen, dass es sich nicht um eine scharfe Kurve handelt, aber ggf. um eine unübersichtliche Straßenstelle nach § 12 Absatz 1 Nr. 1 StVO. Dann dürfte man nur da halten/parken, wo man auch von ausreichender Entfernung gesehen wird. Ausreichend muss auch im Verhältnis zur Geschwindigkeit stehen – wobei Raser hier nicht berücksichtigt werden.
Wenn man die Autos auf der anderen Straßenseite von beiden Richtungen aus sehen kann, ist die Kurve vermutlich nicht eng genug, dass sie als unübersichtlich gilt – und dann dürfte man auch am rechten Fahrbahnrand parken; natürlich ohne die rechte Fahrbahnmarkierung zu überfahren.
Warum der Nachbar keine Fotos machen darf, verstehe ich aber auch nicht. Das wäre doch sein Beweismittel, wenn er etwas anzeigen will.