Parken innerorts ohne Bordsteinkante?

1 Antwort

Ohne Foto schwierig zu beurteilen, da für mich nicht eindeutig ist, wie genau dieser "Gehweg" aussieht und wie eng die Kurve ist. Da du aber von einer Rasenfläche schreibst, gehe ich erstmal davon aus, dass es sich um keinen Seitenstreifen nach StVO handelt, was bedeutet, dass man da nicht parken darf. Somit wäre § 12 Absatz 4 Satz 1 StVO schon mal geklärt.

Aus deiner Beschreibung würde ich schließen, dass es sich nicht um eine scharfe Kurve handelt, aber ggf. um eine unübersichtliche Straßenstelle nach § 12 Absatz 1 Nr. 1 StVO. Dann dürfte man nur da halten/parken, wo man auch von ausreichender Entfernung gesehen wird. Ausreichend muss auch im Verhältnis zur Geschwindigkeit stehen – wobei Raser hier nicht berücksichtigt werden.

Wenn man die Autos auf der anderen Straßenseite von beiden Richtungen aus sehen kann, ist die Kurve vermutlich nicht eng genug, dass sie als unübersichtlich gilt – und dann dürfte man auch am rechten Fahrbahnrand parken; natürlich ohne die rechte Fahrbahnmarkierung zu überfahren.

Warum der Nachbar keine Fotos machen darf, verstehe ich aber auch nicht. Das wäre doch sein Beweismittel, wenn er etwas anzeigen will.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO