Oldtimer Mofa mit Mofaführerschein legal 40km/h?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Wenn das Mofa älter als 1992 oder so ist, soll es ja bauartbedingt schneller als 25km/h fahren dürfen.

Nein. Das gilt für Kleinkrafträder aus der DDR.

Aber darf ich es auch mit einer Mofa Prüfbescheinigung fahren?

Nein. Mit deiner Mofaprüfbescheinigung darfst du Zwei- und Dreiräder bis 25 km/h fahren.

So wie ich es verstanden habe, darf ich mit dem Ding dann fahren, allerdings nur 25km/h

Nein, da die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ausschlaggebend ist, nicht die gefahrene Geschwindigkeit.


gamerhazze98 
Fragesteller
 12.01.2022, 16:49

Okay vielen Dank

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Es gab früher einige Modelle die identisch aussahen wie Mofa aber Moped waren, die durften dann 40 km/h laufen, man brauchte aber auch den damaligen Führerschein Klasse 5. Die hatten auch kleine Versicherungskennzeichen. Die darfst Du mit der.Prüfbescheinigung auf keinen Fall fahren. Schaue in die Betriebserlaubnis des Töfftöff, da steht es drin ob es ein Mofa ist oder nicht. Und die durften seinerzeit auch nur 25 fahren.


gamerhazze98 
Fragesteller
 12.01.2022, 16:48

Und wenn sie schon gedrosselt sind aber nicht weiter als sagen wir 30 runtergehen

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Du beziehst dich auf die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge der ehemaligen DDR aus dem Einigungsvertrag. Diese bezieht sich jedoch ausschließlich auf Modelle der DDR z.B. Simson SL-1, SL 1 S welche vor dem 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr genommen wurden. Diese Fahrzeuge werden trotz einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 30 km/h wie ein Mofa (Prüfbescheinigung genügt) behandelt.

Die Regelung mit 60 km/h gilt nur für Kleinkrafträder und diese dürfen trotz der 60 km/h mit der Führerscheinklasse M gefahren werden. Aber auch hier gilt dies nur für Fahrzeuge der ehemaligen DDR.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

migebuff  12.01.2022, 17:05
Diese Fahrzeuge werden trotz einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 30 km/h wie ein Mofa (Prüfbescheinigung genügt) behandelt.

Diese 30km/h-Fahrzeuge gelten zwar als Fahrräder mit Hilfsmotor, sind aber keine fahrerlaubnisfreien Fahrräder mit Hilfsmotor.

Rechtsgrundlage wäre §76 FeV:

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
(...)
b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Der Absatz bezieht sich auf §6 Abs 1 FeV, welcher die Fahrerlaubnisklasse AM definiert. Fahrerlaubnisfreie Mofas sind hingegen in §4 Abs 1 FeV definiert.

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HrSandmann  12.01.2022, 21:55
@migebuff

Deine Aussage trifft auf meinen zweiten Halbsatz mit den 60 km/h zu. Ich beziehe mich jedoch auf den Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb B, Abschnitt III, Ziffer 21 (vgl. Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1101 - auch dort nachzulesen). Diese Aussage bezieht sich auf Mofas (Fahrräder mit Hilfsmotor nach Paragraph 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO) und gibt die Freigabe bis 30 km/h.

Aber danke für die Ergänzung.

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migebuff  12.01.2022, 22:08
@HrSandmann

Das sehe ich anders, da sich das obige Zitat der FeV speziell auf diese Fahrräder mit Hilfsmotor bis 30 km/h bezieht, während die Übergangsregelung für KKR bis 60 km/h unter §76 Nr 8 Buchstabe b zu finden wäre.

Nach §4 FeV sind FmH bis 25 km/h fahrerlaubnisfrei, §76 FeV stellt FmH bis 30 km/h einem KKR der FE-Klasse AM gleich, §18 StVZO wurde aufgehoben, somit ist der Fall für mich eigentlich eindeutig.

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Es gibt kein Mofa das 40kmh fahren darf.


Rotfuchs716  27.10.2022, 00:15

Es gibt länderspezifische Unterschiede. In der Schweiz ist das Tempolimit bei Mofas 30 km/h. In Frankreich gibt es keine Unterscheidung zu Mopeds und die Geschwindigkeitsgrenze ist 45 km/h.

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