Ohne Kassenzettel Gewährleistung in Anspruch nehmen?

3 Antworten

Ja, wenn Du auf anderem Weg nachweisen kannst, dass Du das Gerät dort gekauft hast.

Alternativ kannst Du Dich direkt an Samsung wenden.


JennyOhaJa 
Beitragsersteller
 23.01.2023, 17:04

Habe noch die Orignialverpackung und ein Kontoauszug :) Danke dir

Hallo Jenny,

man ist nicht verpflichtet, den originalen Kassenbon vorzuweisen, wenn man sich auf die Gewährleistungsrechte berufen möchte. Lass' dich auch nicht mit solch einer Aussage von einem Mitarbeiter abspeisen, denn selbst viele Angestellte kennen sich nicht richtig im Gewährleistungsrecht aus. Man muss lediglich in irgendeiner Weise nachweisen können, dass man den Artikel dort gekauft hat. Das Mitbringen eines Zeugen reicht zum Beispiel aus.

Ein Onlinebanking-Beleg bzw. Kontoauszug reicht nicht als Nachweis aus, außer das genaue Produkt steht darauf (was aber bei Kontoauszügen nicht der Fall sein dürfte). Hier wird nur die Summe gezeigt, die du dann und dort bezahlt hast, nicht aber, was für ein Produkt du gekauft hast. Allerdings kannst du die Mitarbeiter bei MediaMarkt bitten, anhand des Kontoauszugs eine Rechnungskopie für dich zu erstellen, sofern sie diesen Service anbieten. Das ist dann eine Kulanzentscheidung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Normalerweise ist ein Kaufbeleg - Kassenzettel oder Quittung - Vorrausetzung, um die Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können.

Es liegt vermutlich auch an der Kulanz des Mitarbeiters, ob er der Gewährleistung ohne Kassenzettel zustimmt.

Wenn du das Smartphone mit EC-Karte bezahlt hast, kannst du vielleicht mit einem Kontoauszug nachweisen, wann und wo du das Smartphone gekauft hast.

Für die rund 300€, die so ein Smartphone kostet, lohnt es sich, den Kassenzettel in der Originalverpackung des Smartphones aufzubewahren - die Verpackung kann man brauchen, wenn man das Smartphone einschicken muss und der Kassenzettel geht auch nicht verloren.

Viel Glück


Emaha  24.01.2023, 09:07

Hallo Jochen,

diese Aussage ist leider schlichtweg nicht richtig. Bitte keine falschen Aussagen zu solch wichtigen Themen verbreiten. Für die Inanspruchnahme der Gewährleistung muss man keinen originalen Kassenbon haben. Man muss lediglich in irgendeiner Form nachweisen, dass man den Artikel dort gekauft hat.

JochenOWL  24.01.2023, 09:22
@Emaha

Möglicherweise habe ich mich missverständlich ausgedrückt, möglicherweise hast du mich falsch verstanden.

Ich hatte "normalerweise" geschrieben, weil es allgemein üblich ist, mit einem Kaufbeleg das Datum des Kaufes nachzuweisen.

Ich hatte in einem Absatz darauf hingewiesen, dass man beispielsweise auch mit Hilfe eines Kontoauszuges den Kaufnachweis erbringen kann.

Vielen Dank für den Hinweis, dass ich keine falschen Aussagen verbreiten soll - ich werde selbstverständlich sehr bemüht sein.

VG.

Emaha  24.01.2023, 09:49
@JochenOWL

Hallo Jochen,

deinen Gedankengang verstehe ich natürlich. Dann war deine Formulierung denke ich evtl. etwas irreführend.

Ein Kaufbeleg ist niemals Voraussetzung, um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen. Ebenso hat dies nichts mit der Kulanz des Angestellten zutun. Wenn der Käufer glaubhaft versichern kann, das Produkt dort gekauft zu haben, dann kann der Gewährleistungsanspruch nicht abgelehnt werden. :)

Danke, dass du das nicht als Angriff aufgefasst hast. 👍🏻

JochenOWL  24.01.2023, 10:02
@Emaha

Weshalb sollte ich das als Angriff auffassen?

Wir sitzen hier doch alle in einem Boot, mit dem gemeinsamen Ziel, anderen Menschen zu helfen.

Natürlich werden wir hier auch schon mal unterschiedlicher Meinung sein - entscheidend ist dabei aber nur, wie wir damit umgehen...

Ich wünsche dir alles Gute. .

VG. Jochen